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Ueber ehemalige und jetzige Behandlung eines livländischen Hakens und die verschiedenen Hakenrevisionen / von Heinrich v. Hagemeister
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ermittelt werden, und daher erließ König Guſtav Adolph am 22. Marz 1630 die nöthigen, eine Hakens Reviſion bezweckenden Vorſchriften, deren Ausführung aber nicht nachgewieſen werden kann, und wahrſchein; lich ganz unterblieb, weil ſonſt nicht bei der 8 Jahte ſpäter erfolgten Reviſion die Unterſuchungen über den Beſikßſtand der Güter und die Leiſtungen der Bauern ſich auf die vor ſchwediſcher Zeit erſtreckt hätten. So viel iſt indeſſen gewiß, daß im Jahre 1637 eine Has kenzahl beſtand, nach welcher Livland=-- ohne Oeſel == 2871 Haken enthielt.

Vermuthlich ſind unter"dieſer Zählung die ver? ſchiedenartigſten Haken begriſſen, da im Jahre 1638 das Bedürfniß einer Ausgleichung«abermals erkannt wurde, und die von dem General:Gouverneuren, Grat fen Oxenſtierna am 4. Auguſt jenes Jahres mit aus; führlicher Inſtruktion verſehene Reviſions-Kommiſſion ihr Geſchäft wirklich begann. Dieſe Inſtruction be: ſagt(ſiehe Buddenbroc's Sammlung der Geſeße, 2ter Theil, S. 1244): daß, da die Verſchiedenheit der Has ten ſehr groß ſei, und man an einigen Orten nach teutſch/ livländiſchen, an andern aber nach Plettenbers giſchen, ordengmeiſterlichen und polniſchen Haken rech- ne: ſo ſolle die Kommiſſion die Leiſtungen der Bauern

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