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Ueber ehemalige und jetzige Behandlung eines livländischen Hakens und die verschiedenen Hakenrevisionen / von Heinrich v. Hagemeister
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erforſchen, und darnach die erwähnten großen Haken in teytſche Haken, landüblichem Gebrauche-nach, ver: wandeln, ſo daß Geſinde, welche wöchentlich zwei Ar- beiter ſtellen, für einen Haken zu rechnen ſiad. Das Reſultat dieſer Ausmittelung war: daß im Jahre 1641x die Hakenzahl der Provinz auf 4343 Haken beſtimmt ward. Allerdings moc<ßte Willkühr oder falſche Ans wendung der gegebenen Vorſchriften hiebei Manchen verleßt haben, indem die Nitterſchaft ſich veranlaßt fand, deshalb Beſchwerde zu führen. Die vormund»- ſchaftliche Regierung erklärte dieſe in ihrer%eſolution vom 4ten, Juli 1643 für gegründet, und verſprach Abe hülfe; indeſſen erfolgte keine.

Mit der Regierung Carl- XI. begann in Livland das willkührlichſte Erpreſſjungs; Syſtem, welches jes mals unter geſeßlichen Formen geübt ward. Ein gros ßer Theil der Güter ward durch die Reductions; Com miſſion eingezogen, und aus beſondever königlichen Gnas de den frühern Eigenthümern zum Theil in Arrende gegeben. Der Betrag derſelben wurde gleich alien übri; gen Abgaben nach der Hakenzahl beſtimmt, und beide mußten ſteigen, ſobald eine größere Hakenzahl dev Bes rechnung zum Grunde gelegt werden konnte. Dieſe Ausſicht way zu lockend, als daß die Regierung ihr zu,