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können, haf die Rhein- und Moſelgegend manchen rei- zenden Anblif und Genuß zu verdanken.
Ihren Einrichtungen zufolge war nehmlich ein Theil des Ueberſchuſſes ihrer Einkänfte, welchen ſie für ihr Kloſter nicht gebrauchten, oder welcher im Ailgemeinen für den Orden nicht verwendet werden mußte, entweder zur Anſchaffung neuer GrundſtüXe, Anlegung von Wein- bergen, Urbarmachungen, oder neu aufzuführenden land- wirthſchaftlichen Gebäuden beſtimmt.
So lobenswerth dieſe Grundſatze, ſo nüßlich ſolche dem AFerbaue beſonders in jenen Zeiten geweſen, ſo darf doch keine8weges außer Acht gelaſſen werden, daß die Aufhebung dieſer Inſtitute zum jesigen Flore des Aer- baues unendlich viel beigetragen habe.
Die durch viele Jahrhunderte fortdauernde Erwer- bung und Zuſammenziehung aller einem ſolchen Kloſter vortheilhaften oder angenehmen Güter, welche nie wie- derum in den Beſilz eines Privatmannes übergehen konn- ten, die ihnen gehörigen Zehnten, Drittheil, die jeden an- dern Aer ausſogen und nur den ihrigen bereicherten, die Dienſtbarkeiten, Triftgerechtigkeiten ihrer Schäfereien, ihr Reichthum, der dem höheren AFXerbaue auch dadurch ent- gegen, daß nie eine angeſtrengte Cultur erforderlich war, um ihre Bedürfniſſe zu befriedigen, und noch einen Ueber- ſchuß zu gewähren; ſind ohne die auffallenden Reſultate die dieſe Einrichtungen nach ſich gezogen und klar vor unſera Augen liegen, hinlänglich, der geſchehenen Verän- derung in landwirthſchaftlicher Hinſicht das Wort zu re- den. Soll auch zu ſeiner Zeit in anderer Rückſicht die Cinrichtung ſolcher Inſtitute nicht ſo fehlerhaft geweſen


