Teil eines Werkes 
2 (1811) Zweyter Band, welcher die Wildzucht, den Wildschutz, die Wildjagd und die Wildbenutzung enthält
Entstehung
Seite
555
Einzelbild herunterladen

H Neiden HN haltene vv Adas Pidy Dinda visy ED) Ginhun ID,(thin We Reul,| 99) Hirihity NET Tub Sy) Et aus, Dh S lid iv) BEET otti. 194(gt, Dan 1 Dd auch nod

1 98 in(iti)

190 Nhloßm| 9 burdhn mord, DU 83 mi jün! ver Öf| bn lift,

4 Sm| HE ju bit Os Blatt 170.128

1!

Vom zerlegen des Wildes. 555

Noch muß ich bemerken, daß auch beim Zerlegen des Wildes der Jäger den No> nicht v"sziehen, oder den Hirschfänger ablegen darf, wenn diese Handlung dffentlich geschieht.

2) Vom zerlegen des Schwarzwildes.

Beym zerlegen des Schwarzwildes wird eben so vers fahren!, wie beym Nothwilde gelehrt worden ist; nur muß, ich noch bemerken, daß, wenn der Kopf abgeschlagen wird, man die Vorderläufe etwas nach der Brust zieht, und nun den Kopf so wegnimmt, daß der Schnitt dichte vor den Blättern herunter geht, und sich etwas schreeg na dem Rüden zieht. Der Kopf bekommt dadurch ein besseres Anjehen, als wenn man ihn zu kurz abschlägt.

3) Vom zerlegen des Dakhses,.

Wenn der Dachs auf die im vorigen Kapitel gez zeigte Art gestreift ist, so schärft man seine oben rdths liche Ferthaut, vom Na>en bis zur Ruthe, über dem Rücken auf, und löst nun die Fertlappen von den Rips pen los, um sie würflich zu schneiden und auszubras ten.= Hätte aber Jemand Appetit den Dachs selbst zu speisen, so kann man ihn wie ein Reh zerlegen, und in mehrere Braten abtheilen.

4) Vom zerlegen der Haasen,

Nachdem der Haase gestreift ist, werden die beyden Blätter oder Vorderläufe abgelbdßt, hierauf die Rippen vder Federn, wie beym NRothwilde, abgeschlagen, und