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5. 313. Schafhalten der Dorfseinwohner: Princip der Dur<iwin: terung bei mehrern Schäfereien an einem Orte. Befugniß, einen eigenen Schäfer zu halten: Eintreibung der Dorfs: ſchafe in die Heerde des Schäfereiherrn.
-- Z14. Gemeſſene und ungemeſſene Schäferei. Inwiefern die Sauslämmer bei einer gemeſſenen Schäferei mitgezählt werdenz2
== 3155 1Die Schäfereiherren ſind an die landesherrlichen Schsfe- reiordnungen und Politeyverfügungen gebunden.
== Zi6. Pferchrecht. Hordenſchlag: Wechſelpfer<.
Fünftes Kapitel: Vom Pfändungsrec<te:
--- Z17. Zwe> der Pfändungenzs Pfändung iſt eine erlaubte Privatſelbſthülfe:
-- 318. Zuläſſigkeit und Rechtmäßigkeit der Pfändung. Ausnadß- men in Abſicht der Poſten, Staffetten und Courier.
--- Z19. Die Pfändung muß auf friſcher That und an dem Orte der Beeinträchtigung geſchehen. Exceſſe bei der Pfändung.
--- 320. Gegenſtände der Pfändung. Pfändung einer ganzen Heerde. Fütterungsfoſten.
-- 321. Anzeige der geſchehenen Pfändung bei dem Richter. Wi- derſeßung bei der Pfändung. Pfandſtall. Aufſtallung des Viehes bei dem Pfänder ſelbſt.
-. 322. Gerichtliches Verfahren über die geſchehene Pfändung« Zurüclieferung des Pfandes vor und naß äusgemachter Sache. Wartung der gepfändeten Thiere.
-- 323. Bortheile der Pfändungen. und rechtliche Wirkungen derſelben.
=- 324+ Gegen oder Schußpfandung. Pfandkehkyng.
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