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her unter guter und beſtändiger Aufficht, auf Rechnung ausgeführt werden,
SE 0077» Unterhaltung und Reparatur der Gebäude.
So wie überhaupt die vernünftige Sparſamkeit verlangt, eine jede Sache vor Beſchädigungen zu bewahren, die aber jedoch entſtehenden Män- gel ſogleich wieder herzuſtellen, um deren Ver- gröſserung zu verhüten, ſo iſt ſolches vorzüglich bey den Gebäuden nöthig, indem alle Theile eines Gebäudes ein zuſammenhängendes Ganzes ausmachen, und die Beſchädigung eines Theils leicht den Verfall der andern nach ſich ziehen kann; ſo wird z. E. eine verſaulte Schwelle die Verſackung der Wand, der Balken und des Da- ches nach ſich ziehen u. ſ. w. Vorzüglich ſind die Wände und Dächer den beſländigen Kinwir- kungen der Näſse und der Luft ausgefetzt, und es ilt daher leicht aubzunehmen welcher Nach- theil daraus entſtehen muſs, wenn ſich in den Dächern und Wänden Oeffnungen befinden, durch welche dieſe Näſse ſowohl zum Verderben der Gebäude als der darin befindlichen Sachen, eindringen kann.
(Das leidige Gegentheil eimer ſorgfältigen Unterhaltung der Gebäude, welches man ſo olt gewahr wird, verleitet mich, hier die treffende Stelle eimes grofsen Dichters einzuſchalten:
„Denn was wäre das Haus, was wäre die Stadt, wenn
niCht immer
„» Jeder gedächte mit Luſt zu erhalten und zu erneuern?
»„ Sieht man am Hauſe doch gleich ſo deutlich, wes Sin-
nes der Herr fey;


