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Abriss der Cameral Bauwissenschaft : zu Vorlesungen entworfen / von D. Gilly
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Fenſtern, Oefen und dergleichen, bündige Ver- dinge geſchloſſen und durch eine ſtrenge Auf- 8 8 ſicht, auf deren Erfüllung gehalten wird. Von ner übrl. nn> 7 Np den übrigen vorher unzubeſtimmenden Vorfäl- ' genug len, können dann beſondere Rechnungen ge- ap 17; führt werden, er en" Aber auch dies muſs nur vom Bau der Häu- In nach ſer und anderer Gegenſtände gelten, wobey alles nehrlen durch die Zeichnung beſtimmt, und nach Kkör- en, und perlichen oder Flächeninhalt berechnet werden ſich erf kann, und wobey man ſo ziemlich geſichert iſt, daſs nicht Umſtände eintreten dürften, welche Fehler Abweichungen von dem einmal feſigeſetzten Plan deckt und Anſchlage nothwendig machen könnten. anders Da dies aber bey den Waſſerbauten nicht der en, 0. Fall iſt, ſondern wie bereits im vorhergehenden der gut L gedacht worden, bey ſelbigen ſo viel unvorher- | daher zuſehende Zufälligkeiten eintreten können, wel- ; unter che, vielleicht einen weit geringern Aufwand on Bau- von Materialien und Arbeitslohn, aber auch wohl ein weit mehreres von beyden erfordern ihren, können, als im Anſchlage berechnet worden, Ja eiten, ſelbſt vielleicht Abänderungen in einzelnen Stiü- ungs- cken und wohl zuweilen im ganzen Plan noth- en m wendig ſeyn können, ſo müſſen dergleichen Waſſerbauten niemals an Entreprenneurs über- daher laſien werden, weil dabey nicht nur alles zu DIVE: unbeſtimmt iſt, ſondern auch begangene Fehler, jjefert ſie mögen aus Unwiſſenheit oder aus Gewinnſucht eilte des Entreprenneurs entſtanden ſeyn, bey derglei- 0) chen Bauten von weit nachtheiligern Folgen als ren bey andern ſind. Die Waſſerbauten müſſen da-

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