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weil ſie ſonſt von der darauf fallenden Näſſe zu ſehr leiden würden. 0 1:0:
Von den Mauern und Wänden der Gebäude iſt zuvörderſt anzumerken, daſs unter Mauern dasjenige Bauwerk verſlanden wird, was von Luft- oder von gebrannten Ziegeln, von Feldſteinen, Bruchſteinen, Lehmpatzen, oder mit geſtampfter Erde, aufgeführt iß, und welches überhaupt unter der Benennung von maſſiv, bekannt iſt. Die Wände hingegen find mit Holz verbunden.
Ferner erhalten die Mauern und Wände in Abſicht ihrer Lage und Stellungen, folgende Be- nennungen:
Die äuſsern oder die Umfangsmauern, oder Umfangswände ſind die vordern, hin- tern und Giebelmauern und Wände eines Gebäudes, wobey die Giebelmauern vom
Fundament bis an die Dachbalken, und die ei-
gentlichen Dachgiebel, zu unterſcheiden ſind.- Die Scheidemauern oder Scheide- wände, und zwar diejenigen, welche queer oder nach der Tiefe des Gebäudes gehen, heiſzen die Queerwände, diejenige aber, welche gemei- niglich in der Mitte nach der Länge des Gebäudes geht, die Mittelwand; wenn aber ein Gang oder ſogenannter Corridor, nach der Länge des Gebäudes angebracht Iſt, ſo entſtehen Zwey ſolche Mittelwände, welchen man auch wohl die Be- nennung von Corridorwänden zu geben pflegt. Die Brand- und Vorgelege- Mauern. Den in hießigen Gegenden gebräuchlichen und
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