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Die Forstwirthschaft nach rein praktischer Ansicht : so wie sie der Privatforstbesitzer oder Verwalter führen muss, um sie in Verbindung mit der Landwirthschaft am vorteilhaftesten einzurichten ; ein integrirender Theil der allgemeinen Encyklopädie der gesammten Land- und Hauswirthschaft der Deutschen ; mit einer Kupfertafel / dargest. von W. Pfeil
Entstehung
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; F wirt 6 fr; (486) orſtwirthſcha

wöhnlich ohne Widerſpruch zahlt, und was den Gehalt des Forſtbeamten vermehrt, ohne daß es dem Forſtbeſiter etwas koſtet, da man nicht allemal den Käufer dahim würde disponi= ren können, es über die Taxe zur For? caſſe zu zahlen. Auch die Tentiemen, oder der Antheil von der Einnahme nach Pro: centen feſtgeſebt, ſind deßhalb zu empfehlen, weil ſie die Aus- gaben des Forſtbeſivers für Gehalt in ein beſtimmies Verhäalt- niß mit der Einnahme bringen, und zur Ermunterung deſſeiben dienen,ſich Mühe zu geben, die Einnahme durch gute Ver- Xäufe zu erhöhen. Wenn ſie jedoch nicht für den Forſtbeſiter ſehr gefährlich, für den Forſtbeamten oft ſehr nachtpeitig wer- den ſollen, fo müſſen ſie nur unter ſehr ſorgfältig zu beachten- den Bedingungen Statt finden. Dieſe ſind folgende: 1) muß der Einſchlag beſt'mmt feſtgeſeßt ſeyn, damit der Forſtbediente nicht verleitet wird, um viel Tentiemen(auch oft Stammgeld genannt) zu beziehen, unnachbaltig zu wirthſchaften, und den Wald herunterzuharuen, 2) Dürfen ſie nur von der Netto«- Einnahme, nicht dem Brutto- Einkommen bezogen werden, da ſonſt die Veranlaſſung darin lizgen könnte, zwey Thaler aus- zugeben, um dafür. wieber einen mehr einzunehmen, um die mehrern Tentiemen zu erhalten. 3) Darf dieſelbe nicht das Haupteinkommen bilden, ſondern das, was zum no*bwendigen Lebengunterhalte gehört, muß fixirt ſeyn, damit der Forſtbes diente nicht in Noth geräth, wenn aus irgend einer Urſache, vielleicht nach dem Willen des Forſtbeſihers, wenig Verkauf iſt, Es wird auch ſonſt das. Einkommen zu ungleich, da bey Sturm,

Inſectenſchaden oder günſtigen Geiegenheiten oft eine ſtarte Einz

nahme erfo'ot, und vann dieſelbe wieder längere Zeit wegfällt. Am vortheilbaſteſten ſcheint es zu ſeyn, bis zu einem gewiſſen Ertrage einer beſtimmten Quantität Holz, gar keine Tentieme zu zahlen;» dann aber beträchtliche Procente von demjenigen, was der Forſtvediente, Über dieſe Summe, für dieſelbe Maſſe Holz herausbringt. So 3, B. wenn die gewöhnliche Brennholz» taxe 2 Thlr. yroy Klafter beträgt, ſo erhätt der Forſtbediente gar nichts, wenn nicht mehr im Durchſchnitt einkommt, als dieß Geld. Von allem, aber was rvarüber von ihm für das Holz berausgebracht wird, 5= 10 Procent. Dieß hindert das Strez ben nach hobem Einſchlage, und regt ihn zum Fleiße an, das Ho!z hoch auszunußen,

Negel muß es ſtets ſeyn, alle Geldeinnahmen, welche der Forſtbediente bezieht, durch die Caſſe gehen und ſie ihm von dieſer zahlen zu laſſen, Dieß iſt nöthig, um ihre widerrecht» liche Angdehnung zu verhindern, den Betrag dieſer Eiwnahmen ſtets überſehen zu können, und dann auch, weil die einzeln eins» gehenden Broſchen und zwey Groſchen ſelten gut genutzt wer- den, es viel beſſey für die Haushaltung iſt, wenn der Forſt« bediente etwas größere Summen mit einem Male erbält.

Von der Controlle und Rechnungsführung. Kein rechtlicher Beamte wird ſich über die ſchärfſte Con-

trolle beſchweren können 3; denn dem, der ein gutes Gewiſſen

bat, kann es nux erfreulich ſeyn, darthun zu können, daß er xechtlich iſt, und die Unredlichkeiten ſind nicht ſv ſelten, als daß nicht ſtrenge Maßregeln dagegen gerechtfertigt wären. Auch

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