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auch wegen des Schadens, der durch fich öf- ters in den Kieferwäldern ereignende Brände angerichtet wird, in den aufzunehmenden Ta- zen bey dem Bauholz keine Ab;üge Statt fin? den können, 82. Von dem Fall,-venn auch diejenigen Unterthanen, die ihre Höfe e(gen» thämlich beſigen, dennoch das Recht, aus den herrſhaftiichen Waidungen das benöthig- te Bauholz zu fordern haben, 844 Daß: es
in ſolchen Fälien fchlechterdings nöthig ſey,"
von den Gebäuden der Unkerthanen einen or deutlichen Anſchlag anfertigen zu laſſen, um nach deinſetben, wie viel zu deren Wiederauf- bauung an Bauholz nöthig ſey, befttmmen zu können, eb. daſ, Warum esnösthig ſch, auch die Dauer der Bauergebäude gehörig feſtzu- ſeen, und'die Zeit, bianen welcher ſie auf? gebauet werden müſſen, zu beitimmen, 85+ Daß hierunter eben diejenigen Säße, die oben bey den herrſchaftlichen Gebäuden angenom- men worden, beyzubehaiten ſind, 86. Urſa? hen, warum den Baucrn in einem ſvichen Fall auch das zu den Reparaturen ihrer Ge? bäude nöthige Bauholz verabfolget werden müſſe, eb. daſ- Dieſes zu den Reparaturen der Unterthanengebäude nsöthige Hol; wird näher beſtimmet, und bey hölzernen Gebäu? den binnen 129 Jahren der 6te Theil desjent-
. gen, ſo zu ihrer gänzlichen neuen Wiederauf?-
bauung nsthig iſt, feſtgeſeßet, eb. daſ, Was
run; es nöthig ſey, daß auch das Bauholz," w
die mit einem dergleichen Recht verſehene Bauern aus den herrſchaftlichen Waldungen erhalten müſſen, bey der Taxe mit in Zbzug gebracht werde, 88- Daß jedoch die Taxa» riongcommiſſarien hiebey ſehr behutſam zu ver? fahren,«und nicht auf das bloße Angeben der
„- Bauern, daß ihnen ein ſolches Recht zuſtändig
ſey, zu trauen haben, eb. daſ: Wie fich) die Taxationscomwiiſſarien/ zu verhaiten haber, wenn ein iolches Recht anno ſtreitig und zweifelhaft iſt, 89-„Warum auch wegen des Zaunholi;es, ſo die Bauern av einigen Orten aus den herrſchaftlichen Waldungen zu ſot? dern bereHfigt ſind, in den Hoizfaxen ein Ab- zug nöthig ſcy, ſolcher aber nicht gehörig be- ſtimmet-werden könne, che und bevor nicht
ſowohl wegen der Beſchaffenheit, als. auch|
Dauer ſolcher Zäune, etwas gewiſſes feſtge?
Vollſtändiges Regiſter.
, gegeben werden dürfe, 91.
ſetzet worden, eb. daf.- Von den in den köit.
preitßiſchen Staaten ergangene Verordnungen,
daß«ile hölzerire Zäuiue nach Möglichreit ab-
- geſchaffet werden ſollen; warum aber verichies
dene Bedenflichkeiten,-davon in dew göken wärtigen Fal jo ſhiehterdings eine'Nazden- dung zu machen, vorwalten, 99," Warum
aud) den Bauern, die von der Herrſchaft
Zaunholz zu fordern, ein Recht haben, ſoles nur bioß zur Bepegung ihrer Hofſtellen und hinter denſelben belegenen Gärten, auch alten- fals Feldgärten, wing dergleichen vorhanden, Daß ſich diefe Baueru auch, wennes verlanger wird, mit bloßen geflochtenen Strauchzäunen um ihre Hofſftellen und Gärten begnügen müſſen, die Herrſchaft aber den dazu bensöthigren Strauch anzuweiſen, ſchuvidig ſey, 92» Daß, wena augh fein genugſames Strätüchholz vorhanden wäre, dennvd) diejenige Zaunarten,' die das wenigjie Holz erfordern, werden müſſ?, eb. daſ, Von den verſchiedenen Arten der Zäune, beſonders den Bohl- und Staken- Zäunen, eb. daſ.“ Von den Schlietenzäunen, daß jvliche auf dem Lande die beſten, wohlfeil»
ſten und göwöhnlichſten ſind, dazu abey, wie,
'bisher geſchehen, keine junge Kiefern oder
Stämme genommen werden müſſen, 93+-
Verocdtnpung, wodurch in den kön. preußiſchen“ Landen die Latten-zu ven Gebäuden von Sä- geblöcken"und ſtärken Bauholz ſchneiden zu
laſſen, und teine junge Kieferſtätvme aus dea'
Diefungen dar.v u. nehmen, befohlen wird, 94. Warum dieſe Methode auch bey den Schlietenzäunen ganz fügich"anwendtich ſey, 95. HBedenten hiebey, wenn man hiezu ans noch faugliche und brauchbare Sagebiöcke und
ſtarkes Baubolz nehmen wolite, weil alsdenn,
der Eigenthümer des Waides vor das gegen? wärcige offenbar- dabey verlicrxen würde, eb, daſ, Daß aber dazu ganz füglich rindſchäli- ge-und fcywammige Sägebivere«und andere ſiarke Bauholzſſämme genommen werden fönz- ten, und alsdenn auch die Schlietenzäun2
vor das gezenwärtige dem Eigenthümer- des
%3aldes eit 40obifetier zu fichen kommen würden, 96- Ein Einwänd, der hiergegen gemacht werden fönnte, wird gehoberw, eb. daſ Warum aver die Hereſchaft iv Selen
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