Voliſtändiges Regiſter.
ger ſchädlich machen können, 543. Allge- meiner Saß, warum auch die Unterthauen bey ihrem Recht, in den berrſchaftlichen Wäldern Streu rechen zu können, die deshalb vorgeſchlagene Einric<tung anzunehmen ſchul» dig ſind, eb. daſ. Daß es davey jedennoch jederzeit auf die Bedürfniſſe der Streu eines zum Streurechen berechtigten Bauern ankom- me, und was bey deren Ausmittelung vor Sägezum Grunde zu legen ſind, 544- Daß vor allen Dingen der Viehſtand der Bauern, welche das Recht, in den herrſchaftlichen Wäldern Streu zu rechen, beſißen, ausge» mittelt werden müſſe, dabey aber auf die Pferde keine Nü>ſicht zu nehmen ſey, 545+ Wie hoch der Rindviehſtand der Unterthanen nach dem Verhältniß ihrer Ausſaat in dieſem Fall anzunehmen ſey, 546+ Wie der Schaf- Viehſtand der Bauern in dieſem Fall an den Orten, wo die Herrſchaft das Recht der Shä- fereygerehtigkeit hat, zu beſtimmen, eb. daſ. Wie es dierunter an den Orten zu halten, wo lauter Bauern wohnen, und die Herrſchaft keinen eigenen Acfer noch Schäferengerechtigs keit haf, 547+ Die hierunter nsthige Be- ftimmung des Bauerviebſtandes an Rindvieh und Schafen wird durch ein näher angenom» znenes Beyſpiel gezeiget, 548« Von der Be- ſtimmung des Strohzuwachſes!, und wie viel davon zur Einſtreue vor das Vieh übrig blei- ben könne, wobey zugleich das unwirtbſchaft- liche Verfahren, das Stroh zu verkaufen, und dagegen das Vieh mit Waldſtreu zu ſtreuen, gezeiget wird, eb. daf, Daß auch in den Orten, wo der ſchlechteſte Ackerbauiſt, allemahl die Hälfte der Einſtreue von dem Strohzuwachs genommen werdenfönne, 550, Daß daher einem Bayer nur vor die Hälfte ſeines ausgemittelten Viehſtandes die bens- thigte Waldſtreue zugebilliget werden ksnne, 551. Wie die Streufuder zu bejtimmen, und was darunkerzur Richtſchnur zunehmen, 552. Wie viel Fuder Streu vor ein jedes Stück Nindvieh zu beſtimmen,-eb, daſ; Wie viel Fuder an Waldſtreue jährlich vor die Schafe zu beſtimmen, und daß dabey ebenfalls we» nigſtens die Hälfte. des zur Einſtreue nstbi- gen Bedarfs auf das Stroh gerechnet und zuräck geſchlagen werden müſſe, 5534 In
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wie welt auch vor die Schweite der Bauern einige Waldſtreue auszuſetzen ſey, 554. Wie viel einen Bauer, nach den vorhin angenom» menen Säßen, an Waldfſtreue jährlich zuzu billigen ſey, wird in einem Beyſpiel näher erläutert, 555. Wie beyvder Antdeiſung der den Bauern aukgeſeßten Streue zu verfahren ſey, und was vor Maßregeln zu nehmen; da» mit der daw beſtimmte Ort die bensthigte Streue jederzeit hinlänglichliefernfönne, 556. 08 Puncte, welche hierbey beſonders ix
ückſicht genommen werden müſſen, wenn die Abſichten, die ein Gutseigenthümer bey dieſer Cinrichtung hat, gehörig erfälßlet wer- den ſollen, eb, daf, Wie man ſich wegen des erſten Puncts, ob nehmlich der zum Streure» <en beſtimmte Plaß gegenwärtig den Bedarf
"der Bauern an Streue in ſich enthalte, durc
ausgeſteckte Probe- Morgen verſichern könne, 557+ Daß ein hierzu beſtizamtes und in 4 Abtheilungen geſeßtes Revier, bey Beobach- tung einer genauen Ordnung, auch in der Folge zu der bensthigten Streue vor die Baus ern beſtändig hinreichend ſeyn könne, 5594 Was vor Maßregeln zu nehmen ſind, um die Unterthanen auch zur wirklichen Beobachtung dieſer Ordnung anzuhalten, eb. daſ, Wie es zu halten, wenn das zum Streurechen vor die Bauern beſtimmte Revier die Rethe der Abholzung trifft, 562. Widerlegung eines dagegen zu mächenden Einwandes, eb. daſ. Daß das in vielen Gegenden gewöhnliche Streurehen zu mancherley Irrungen ziviz
« ſchen.den Eigenthümern und Auf hütungsbe»-
rechtigten Anlaß geben könne, VII, 289, Urs ſachen, warum das Streurechen den Auf hä- tfungsberechtigten höchſt ſchädlich und nach» theilig iſt, eb. daſ, Daß ſich daher ein Auf» hütungsberechtigter das'Streurechen nicht anders, als unter gewiſſen Bedingungen ge- fallen laſſen müſſe- 290+ Warum, wenn die Gewohnheit des Stkreucecheans ſchon vor Con- ſtituirung der Kufhebüngs? Servitat einge; führt geweſen, oder ſolche nachher auf eine zu rechtsbeſtändige Art verjähret worden, der Aufhütungsberechtigte derſelben zu wider- ſprechen, keine gegründete Urſache habe, 2914 Warum hingegen der Auf hütungsberechtigte; wenn dieſe Gewohnheit erſt neuerlich von
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