Teil eines Werkes 
Achter Band (1784)
Entstehung
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594| Vollſtändiges Regiſter,

leicht eine Gefängnißſtrafe verfüget werden, 69. Von den ſonſt gewöhnlichen verſchiede- nen Bauerſtrafen, 70«

Straachholz, davon müſſen wohlgepflegte Wälder gereiniget werden, VU, 19. Das zum Geſchlecht der Nadelholzärten gehörtge, 90 Das zum Geſchlecht der Laubholzärten gehörige, 199« Von den in dem Unterholz befindlichen Straucharten, und daß dabey zwiſchen den gewöhnlichen Laubholzſträuchern, und den verſchiedenen Arten von Dornſträus ehern ein Unterſchied zu machen ſey, 221«

Von deſſen Abſchäßung in den Wäldern, fiche Waldtaxe.

- Strauchzäune, ſ. Waldtaxe,

Streurehen, das an vielen Orten gewöhnliche, iſt dürch eine allgemeine Landesverordnung

zu unterſagen, wenn für eine unbeſchädigte

Erhaltung der Forſten geſorget werden ſoll, Vil. 33« Das Skreurechen in den Kiefer- und Tannenwäldera iſt eines der größten Hin»

derniſſe eines glücklichen Holzwuchſes, 529/

Yon der Nothwendigkeit und Rechtmäßigkeit eines Landes8geſeßes, wodurch dieſes Streu? Rechen gänzlich unterſaget wird, eb. daſ. Die Schädlichkeit des Sfreurechens in dem Holzwuchs wird ſowohl ous vernünftigen ' Gründen, als auch der Erfahrung, näher er- wieſen, 530-. Daß das Streurechen auch der Weide und Hütung in den Wäldern höchſt ſchädlich ſey, und ſolche gänzlich vernichte, wird ebenfalls ſowohl aus der Vernunft, als Erfahrung, erwieſen, 531 Gründe, warum die Streu aus den Klefer- und Tan- neawäldern nicht ſchlechterdings nothwendig fey, ſolche auch nur eine ſchleehte Art von Miſt gebe, 532+ Bemeikung, daß durch das Streurechen in den Wäldern die Vermehrung des Miſtes mehr gehindert, als befördert werde, 534« In wie weit die Aufhütungs? Berechtigten ein, Recht, wider das Streure? chen. zu proteſtiren, haben können, 5325. Daß ein Eigenthümer in ſeinem Waide doppelter Gefahr äusgeſeßt ſey, wean auc) ſogar Line Bauern und Unterthanen ein Recht, Streue

darin rechen zu können, haben, 536. Nähere.

Urfachen, warunt das den Unterthanen ver? ſtattete Streurechen vor die Wälder vor;üg- lich gefährlich und ſchädlich iſt, eb. daſs Daß

die Erlaubniß des Streurechens in den here» ſchaftlichen Wäldern auch den Bauern ſelber höchſt nachtheilig ſey, 537. Warum inzwis ſchen die Bauern von dem Streurechen inden herrſchaftlichen Wäldern, wo ſie einmaßl ein gegründetes Recht dazs haben, abzubringen nur wenige Hoffnung ſey, eb. daſ: Daß je? doch durch öffeniliche Landes8gefeße das Streu? Rechen in den Wäldern ganz füglich derge- ſtalt, daß es weniger ſchädlich ſey- einges ſchränket werden könne, 538% Wodurch der Verfaſſer gegenwärtig eine Anleitung zu ſi» dern, wegen Einſchränfung des Streure- hens nöthigen Grundſäßen zu geben, veran? laſſet worden, ,539«- Warum hiebey ſowohl auf die Frage, in wie weit. das Streurecßen überhaupt in den Wäidern zuzulaſſen, als

« aud) darauf, ob und in wie wveit die Unters - thanen darunter ohne Verleßungihres Rechts

eingeſchränket werden können,- Rückſicht zu nehinen ſey, 54% Daß in Anſehung der er» ſten Frage auf die Urfochen der Schädlichkeit des Streurechens zurü> gegangen werden müſſe, und es offenbar ſey, daß die alte zu ihrer Vollſtändigkeit gelangte, oder derſelben doch nahe Stämme davon weit wenigere Ge-- fahr, als die jünge und in ihren beſten Wachsthum ſtehende, zu befürchten haben,* eb. daſ- Warum in Revieren, wo das Holz yur noch 20 Jahr bis zu ſeiner Volltändig- feit bat, das Streurechen ohne merklichen Schaden verſtaktfet werden könne, wobey zus gleich die Anwendung hievon nach der Ver?

' fchiedenheit der Holzclaſſen gezeiget wird, 54%

Nähere Anzeige, wie dieſe Einrichtung wegen. des Streurechens auch beſonders: bey dex neuen Hokabnutzungsart auf eine ſehr ſchidfz liche Art anzuwenden ſey, eb. daſ. Urſachen, warum die auch zum Streurechen Berechtigte, bhiedurch an der Menge der Streue nichts ver? lieren, ſondern ihnen vielmehr dieſe beſchwev»+ liche Arbeit. gar ſehr erleichtert werden würde, 542+ Daß bey einer ſolchen Einrichtung äuch der Graswuchs in den Wäldern durch das Streurechen nur wenigen Schaden leis den würde, eb. daß Warum alle Privat Gürerbeſißer, die in ihren Wäldern freyeund ungebundene Hände haben, fich durch Ans

wendung dieſer Sätze das Streuxechen weni- ?'ger

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