Teil eines Werkes 
Achter Band (1784)
Entstehung
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Summariſcher Inhalt. Ix

6. 953.« Daß, wenn auh kein genugſames Strauchholz vorhanden wäre, denno< DOehE Zaunarten, die das wenigſte Holz erfordern, gewählet werden müſe en.. 92. 5 3 - 954. Von den verſchiedenen' Arten der Zäune, beſonders den Bohl- und Stafken- - Zäunen. S. 92. j ei

- 955. Won den Schlieten- Zäunen, daß ſolche auf dem Lande die beſten, wohlfeilften und gewöhnlichſten ſind, dazu aber, wie bisher geſchehen, keine junge Kiefern

oder Tannenſtämme genommen werden müſſen.-S- 93.+

- 956, Wird einer Verordnung geda<ht;" wodurch in den Königl. Preußiſchen Landei die Latten zu den Gebäuden von Sägeblöcken und ſtarken Bauholz ſchneiden zu laſſen, und keine junge Kieferftämme aus'den Dicekungen darzu zu nehmen, befohlen wird. S. 94- HEHE IEEE SS

2 957. GE dieſe Methode auch bey den Schlietenzäunen ganz füglich anwendlich

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- 958. Bedenken hiebey, wenn man hiezu aunoch taugliche-und brauchbare Säge- Blöcke und ſtarkes Bauholz nehmen wollte;weil alsdenn der. Cigenthümer des Waldes vor das Gegenwärtige offenbar dabey-verlieren würde.., S. 95+

5 959. Daß aber dazu ganz füglich rindſchäligte und ſhwammigte Ssgeblöcke und andere ſtarke Bauholzſtämme genommeti werden fönnenund.alsdenn auc die Schlietenzäune vor das Gegenwärtige'dem Eigenthümer" des Waldes weit wohlfeiler zu ſtehen kommen würden."S-96..:4% 1) 11046 37 11]

- 960. Ein Einwand, der hiegegen geutacht werdenFönntenwird-gehoben.-S. 96-

- 961. Warum aber die Herrſchaft in dieſen Fällen-den Unterthanen. das-Scneidey- Lohn vergütigen, und auch überhaupt. das zu den. Schlietzäunen erforderliche Ewigen ün deſſen Beſchäffenhetr näher bemerke, wird,hergeben. müſſe.

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- 962. Warum, ehe.die Menze des hiezu'bensöthigten-Holzes-auf. die-eine.oder andere Art beſtimmet werden kann, zuförderſt dieDauoerceines Schlwtenzaunes feſtge ſetzet werden müſſe, und daß ſolche ganz füglic auf; 32; Jahre angenommen werden könne."'S. 598.+ TT 0D60 197.448... bf'

- 963. Die Höhe und Länge eines Schliekenzaunes wird in beyden Fäßen, vachdam ſie entweder von jungen Sechtietſtämmen oder geſchnittenen Latten. verfertiget

- werden, ebenfalls näher beſtimmet/ auch'die von einem jeden, Fach erforderliche Anzahl von Pfählen bemerket.' S?99. 5"; ACE

- 964. Daß zwar ein Eigenthümer, der in ſeiner Maldnyußung ungebundene Hände hat, die freye IWahl behält, ob ex ſeine Unterthanen mit. dergieiHen Lotienholz abfinden, eder dazu gewöhnlicherweiſe junges Holz hergeben. wolle, die Taxa» tionscommiſſarien aber in Fällen'wo'es auf das Intereſſe der Gläubiger 5der mehrerer Miterben ankommt, ſich darän nicht kehren, ſondern Den erſtern Weg, weil ſolcher ganz offenbar der vortheilhafreſte iſt, annehmen müſſen. S- 109.

» 965. Berechnung der Abzüge zu dergleichen Schlietenzäunen, wenn dazu junge Bötr-

we und ſo genannte Schlier- oder Lattſtämme genommen. werden. S-: ar :), 96.