Teil eines Werkes 
Achter Band (1784)
Entstehung
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Summariſcher Inhalt. V

6. 397. Warum die Abſchäßung des Unterholzes nicht zuglei) mif det! Zählen der hochſtämmigen Bäume geſchehen, ſondern als ein beſonderes zu einer beſon- dern Zeit vorzunehmendes Geſchäfte der Taxanten angeſehen werden müſſe,

S- 47-

- 898. Von den Abzügen, die annoch vor Abſchließung der Taxe bey einer jede Holzart nöchig ſind, und warum dasjenige, was davon in der dritten Abthei- lung S-457- legg. angeführer worden, in dem gegenwärtigen Fall aus einem

anz andern Geſichtspunkt angeſehen werden müſſe. S. 48.

2 899, Daß die Holzbedürfniſſe, beydes der Herrſchaft und der Unterthanen, oder anderer Holzungsberechtigten, in Anſehung ſowohl des Bau- als Brennhol- zes, vor Abſchließung der Holzkaxe, von dem Holzertrage abgezogen werden müſſen.. 49;'

- 900, Daß in den Chur- und Neumärkiſchen ritterſchaftlichen Detaxationsprincipiis zwar wegen des Bauholzes keine Abzüge verſtatter werden. S. 49.

8 901, Warum aber dieſer Saß auf keine andre Taxen, als welche wegen Ausferti- gung nachgeſuchter Pfandbriefe veranlaſſet worden, eine Anwendung finden

nne. 50.

- 902, 1 Ueigche warum dieſer Saß auf andre Taxationsfälle nicht anwend» ich ſey.. SI,|

s 903. Noch ein anderer Umſtand wird bemerket, woraus die Unvollſtändigkeit der erwähnten Ritterſchaftlichen Taxprincipien, in Anſehung dieſes Artikels eben- falls erhellet: S. 53. FIA

2 904. Von den in den Ritterſchaftlichen Taxprincipien wegen Reparatur der Gebäu- de angenommenen Säken, und warum ſolche in denſelben weit niedriger, als ſonſt in andern Taxationsfällen billig wäre, beſtimmek werden könne. S. 54.

2.905. Nähere Urſachen, warum dieſe Säke in andern Fällen nicht Statt finden können, ſondern viel zu niedrig angenommen worden ſind. S. 54.

- 9056, Vorſtehendes wird durch. die einem jeden hölzernen Gebäude während ſeinex möglichen Dauer nöthigen Werſchwellungen augenſcheinlich dargethan, wobey zugleich, was dieſe nöthige Werſchwellungen an Holz und Koſten erfordern, näher berechnet wird. S, 55,-

- 907. Nähere Beſtimmung, was hierunter bey den maßiven Gebäuden feſtzuſezen«

S. 57- - 908. Daß, weil die Ritterſchaftliche Detaxationsprincipia in dieſem Stück nicht in allen Taxationsfällen Statt finden können, die wegen der Holzabzüge 6. 457. ſegq- bereits bemerkten Säke unter den nöthigen Abänderungen in Be- tracht zu nehmen, und zum Grunde zu legen ſeyn werden. S. 57. - 909. Warum der 56. 458. und 459. gethane Vorſchlag bey den Holztaxen in keine Rückſicht zu nehmen, ſondern in dieſen nur bloß das, was jährlich an Bau- Holz nöthig iſt, in Abzug gebracht werden müſſe. S. 58. 6. 910. Von den 5ey Beſtimmung der Bauholzbetürfniße zum Grunde zu legenden Regeln, und daß dabey unter den Gütern, die fich durch Eintretung in eins Feuer? b 2| Societät