Teil eines Werkes 
Achter Band (1784)
Entstehung
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Summariſcher Juhalt, IH

6. 870. Daß auch die Abſichten der ritterſchaftlichen Defaxationsprincipien nicht ſo-

- 871.

8 877. 8 878. 23 879. - 680.

2 8381.

wohl auf den beſtändigen wahren Werth der Waldung, als vielnzehr deſſen gegenwärtige wirkliche Abnukung gerichtet ſind. S. 24.

Daß aber dieſe Abſichten nicht in allen andern Taxationsfällen vorhanden find, und folglich auch die ritterſchaftliche Taxatjonsprinecipia nicht durchge- hends als eine ſichere Richtſchnur angenommen werden können, nebſt einer all-

gemeinen Anmerkung, daß die allzuniedrigen Taxen eben ſo ſchädlich und un- gerecht, als die allzuhohen ſind. S. 25,

2. Von der von vielen erfahrnen Sachverſtändigen in Vorſchlag gebrachten, und

auch ſchon an vielen Orten eingeführten Waldabſchätung durch Zählung der darin befindlichen nuß- und brauchbaren Bäume, wobey zuförderſt der dabey SEE Unterſcheid zwiſchen einer Grund- und Abnußtungstaxe gezeiget wird.+26.

Der Unkerſchied zwiſchen einer Grund- und Abnutungstare wird durch ein Beyſpiel näher erläutert, und dabey überhaupt, daß dieſe Werfahrungsart den in der drieken Abrheilung von uns angenommenen Säßen vollfommen ge- mäß ſey, gezeiget. S. 27.

Daß es auch die Zweifel wider dieſe Verfahrungsart zu heben, und dasjenige, was. die Taxanten bey Ausmittelung der Grund- und Abnukungstaxe ferner vorzunehmen haben, näher anzuzeigen, nöthig ſey- S. 28.

Woher der Zweifel, daß das Zählen der Bäume in-einem ganzen Walde theils unmöglich, und theils höchſt unzuverläßig ſey, entſtehe, und daß dieſelbe nicht füglicher, als durch einen nähern Unterricht, wie bey dieſem Zählen ver- fahren werden müſſe, zu heben ſey. S. 29.

Warum, um das Zählen der ſämmtlichen Bäume in einem ganzen Walde möglich zu machen, ein ſolcher Wald in verſchiedene kleine Reviere oder Thei- le abgetheilet, und in einem jeden Reviere die Bäume beſonders gezählet, als- denn aber der Befund von ſämmtlichen Revieren zuſammen gerechnet, und daraus die Grundfaxe formiret werden müſſe. S. 29.

Warum, wenn die Sache zuverläßig werden ſoll, den abzutheilenden Revie- ren, ſo viel möglich, eine regulaire Figur gegeben werden müſſe, und wie viele Perſonen zu dem Zählen nöthig ſind. S. 30»

Wie die zum zählen beſtimmte Berſonen anzuſtellen, und was von dieſen dabey zu beobachten. S. 3x.

Nähere Maßregeln, fo die Zähler zu beobachten haben. S. 32.

Wie es zu halten ſey, wenn die Zähler bey ſehr langen Revieren, um das viele 2 und Zurückgehen zu erſparen, auch zurücf zu zählen genöthiget ſind.

. 33...,

Dasjenige, was in den vorſtehenden 5. 5. wegen Anſtellung der Zähler ange-

Führet worden, wird durch ein Fea näher erläutert. S, 34. 5 - 8382.