Von den wirthſchaftlicen Wahrheiten, welche ſowohl 10. 561
Dffenbar iſt es Daher, daß ſie genugſame Zeit, um die benöthigte Streu heran zu fahren, übrig'behalten,
S. 841. "Fortſezung und fernere Ausführung des Vorigen.
Und auc dieſes wird„nicht genug ſeyn, m den in ſeitien liſtigen Bevortheilynu
gen unergründlichen“Bauer hierunter in Ordnung zu halten. - Nur ſelten wird:er ſich an Der ihm ausgeſeßten Fuderzahl, zumabl.wenn der Wald dergeſtalt nahe iſt, Daß er täglich 2:bis 3 Fuder haben Fann, begnügen, ſondern
ſolche öfters wohl zwey- bis.dreyfach überſchreiten.
Nur zwey Wege ſind, um dieſes zu verhüten. Man muß entweder der ganzen Gemeine die jährlich ausgeſeßte Abtheilung,'ohne ſich,.ob ſie viel oder wenig Fuder her- aus hohlen, weiter zu bekümmern, Übergeben,'und ihnen die Eintheilung davon ſelber überlaſſen. oder mit einem jeden Bauer und Coſſaten über die gbgehohlte Füder einen eigenen Kerbſtock halten.
Das erſte iſt zwar allerdings vor die Herrſchaft das bequemſte und Fürzeſte.
Es kann aber auch, weil nicht alle dazu berechtigte Einwohner gleich gierig ſind, die üble Folge haben, daß, wenn die Gierigen und wohl Beſpannten eine zwey- und Dreyfach größere Menge von Streufuder, als ihnen zugekommen iſt, weggehohlet haben, die andere weniger Gierige und ſchlechter Beſpannte, das ihnen Gebührende uicht übrig behälten, ſondern der Herrſchaft, welche billig vor alle«hre Unterthanen eine gleiche Borſorge ragen muß, Hierunter aufs neue zur Laſt fallen. 15
Dieſe Präripirung würde verhindert werden, wenn der herrſchaftliche Jäger
:odet Holzwärter mit einem jeden einen eigenen Kerbſto> hielte, und auf demſelben jedes
Suder, ſo er abhohlte,:angeſchnitten würde,,;) C
So-bald die ausgeſeßte Fuderzahlauf dieſen Kerbſto> vollſtändig iſt, muß einem ſolchen Bauer oder Coſſaten vor das gegenwärtige Jahr Fein ferneres Streuhohleiy verſiattet werden.;>
Auch würde man durch dieſe Methöde zu einer zuverläſſigen Gewißheit, ob das zur Streureche der Unterthanen.ausgeſeßte Revier wirklich hinlänglich ſey, oder niche vollkommen überzeuget werden. 44
Denn da die vorgeſchlagene Ausmittelungswege mur auf bloße wahrſcheinliche Muthmaßungen und unſichere Proben gegründet werden können, ſo kann es ſich ſehr leicht zutragen, daß dabey ein Jrrthum vorgefallen, und die Unterthanen in der Thät nicht das ihnen nach.dem Verhältniß ihres Viehſtandes zu beſtimmende Streuquäantum erhalten können.|
Maun kann ſich leicht vorſtellen, daß ſich die Bauern. in ſolchem Fall bey der An- weiſung des ihnen ausgeſeßten Reviers nicht beruhigen, ſondern dagegen neue Beſchwer- den, welche die ganze. Berfaſſung und Ordnung zerrütten, anbringen würden, und es. könnte ihnen auch ſolches, weil ſie alsdenn in ihrem deshalb habenden Rechte öffenbar. verfürzet worden wären, nicht verarget werden. 3
Qecou. Forens. VII. Cheil, 4 Bbbb Fin-


