Teil eines Werkes 
Siebenter Band (1783)
Entstehung
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556 m"Eilftes HänptftüsF.

7. Daß er vor ſeine Pferde gar keine Waldſtrete erhalten kann.

'2. Auf die 12 Stü Rindvieh wäre er zwar 36 Fuder Streu benö- thiget, weil aber mit gutem Grunde vorausgeſcbet wird, daß er die Hälfte davon mit dem von ver Viebfutterung übrig behaltenen Stroh beſtreiten kann, ſo mag ihm auf dieſen ſeinen Nindviehſtand mehr nicht verſtättet wer* den als 4-.---- Gn ICT---

3. Auf 30 Schafe hätte" er zwar ebenfalls 9 Fuder Streu nöthig. Aus. eben den Gründen aber, die-bey dem Rinvviehſtande vorausgeſeßet wor? den, iſt ihm nur die Hälfte davon zuzubilligen,. mit------ 7. Fuder. 4+ Endlich kommt noch hinzu die Einſtreue vor die Schweine, 83. 1 Fuder«

-Wie dieſes bey den Halbbauern und Coſſaten,und überhaupt nach eines jeden verhältnißmäßigen Viehſtand., den er mit eigenen gewönnenen Futter auszuwiritern- ver mögend iſt, zu reduciren ſeygeben. die vorhin feſtgeſeßte Säße, von ſelbſt an die Hand-

' SG. 83S-

Wie bey. der Anweiſung der den Bauern ausgeſerzten Streue zu verfahren ſey, und was vor

-" Maßregeln zu nehmen, damit der dazu beſtimmte Ort die benöthigte Streue. jederzeit hinlänglich liefern könne.

Hiemit iſt zwar in der Sache die erſte Bahn gebrochen, und, wie viel ein jeder Unterthan nach dem. Verhältniß ſeines Viehſtandes an Waldſtreue zu fordern berechtiget ſey, feſtgeſeßet worden.;

Es. kommt aber auch: ferner darauf an, wie, wo und welcher Geſtalt den Un- terthanen dieſer Bedarf anzuweiſen ſey-<b

Ein Grundherr, welcher eine dergleichen Ordnung einführew will hat dabey natürlicher Weiſe. die Abſicht, ſeinen. ganzen Wald fünftig nicht mehr ſeinen Unterthanen preis geben, ſondern ſie nur in ſolchen. Gegeuden deſſelben Streu rechen laſſen zu wollen, wo dem Holze-dadurch kein merklicher Schaden wiederfahren kaune We

Wie das- Holz in ſolchen Gegenden, ws das Streurechen ohne Bedenklichkei? verſtatter werden kann, beſchaffen ſeyn müſſe, ſolches habe ich bereits oben bemertet.

* Nunmehr kommt-es nur darauf an ob auch in dergleichen Gegenden wirklich ſo

viel Streu, als den Unterthanen zugeſtanden werven muß, vorhanden ſey? Durch den bloßen. Augenſchein läſſet ſich ſolches nicht beſtimmen, und es werdew daher auch: dieſerhalb ſolche Maßregeln'zu nehmen ſeyn, wodurch man ſich von der Zu- länglichfeit der..Streue iu. den dazu..ausgeſebten Gegenden des Waldes. auf eine zuver? läſſige Art verſichern kaun» Eu |. 83,8.? Y 6 Zweyp Puncte, welche hirbey beſonders p Roäſiht genommen werden müſſe, wenn die

Abſichten, die ein Sutseigenthümer bey dieſer LinriHtung hat, gehörig. erfället werden follen.

Hiebey.muß nicht bloß auf das. was gegenwärtig wirklich an Streue vorhanden

iſt,' geſehen werden, ſondern es haben. auch die zur Berichtigung einer ſolchen WE

an