Teil eines Werkes 
Siebenter Band (1783)
Entstehung
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Von den wirthſchaftlichen Wahrheiten, welche ſowohl:c. 549

baben, ſich dadurch vorzüglich verleiten laſſen, den Vortheil, den ſie von dem Stroh- Dünger haben, außer Augen zu ſeßen, und ſtatt deſſen das Stroh, ſo ihnen übrig blei- bet, und ſie dazu anwenden könnten, zu verkaufen.;

Denn gemeiniglich ſtehet in ſolchen Gegenden, wo das Streurechen gewöhnlich iſt, das Stroh in weit höhern Preiſen, als an andern Orten, wo man von dieſem un- wirthſchaftlichen Gebrauch nichts weiß.

" Ich will mich zwar gegenwärtig in keine nähere Unterſuchung des Schadens, den fich ein jeder Wirth dadurch, wenn er anſtatt des Strohes eine unkräftige Waldſtreue wählet, verurſachet, nicht einlaſſen, indem ſolches in der vorbemeldeten davon zu entwer? fenden Abhandlung mit mehrern gezeiget werden wird.

So viel aber kann ich auch ſchon vorjeßt nicht unerinnert laſſen, daß dieſes an fich unwirthſchaftliche Betragen einem Dritten niemahls zum Nachtheil gereichen könne.

Einem Bauer oder andern Unterthan, dem die Befugniß, in den herrſchaftlichen A6äldern Streu zu rechen, zuſtändig iſt. mag ſolchemnach ein dergleichen unwirtbſchaft- licher Strohverkauf nicht verſtattet werden, ſondern er muß dasjenige- was er nach reich? licher Ausfutterung ſeines verhältnißmäßigen Viehſtandes davon übrig hat, ſchlechter? dings zur Einſtreue in den Miſt anwenden.

Dieſes iſt der wahre Grund, warnm alle Gutspächter und Bauern nichts voa ihrem Strohvorrath an Fremde verkaufen müſſen, ſondern, wenn ſie ſolches thun, ſtraf- bar darunter händeln.;

; Dieſer allgemeine Saß findet denn auch beſonders in denjenigen Fällen, wo die Unterthanen in den herrſchaftlichen Wäldern zur Einſtreue vor ihr Vieh Streu zu rechen berechtiget ſind, Statt.

Sie können ſolc<hes.nur bloß in ſo ferne thun, als ihr Strohvorrath nicht dazu hinreichend. iſt.

Hieraus ergiebt ſich denn von ſelbſt, daß man bey der Beſtimmung des Streure- hens der Unterthanen in den herrſchaftlichen Wäldern, vor allen Dingen auf ihren Strobzuwachs Rückſicht nehmen müſſe.

6. 827. Fortſezung des Vorigen,

Das Stroh von der Sommerung, beſonders aber auch von Weißen und Gerſte, iſt nur ſehr ſelten zur Einſtreue in den Miſt beſtimmet, wie es denn.auch in der That dazu weit weniger, als das Rockenſtroh, vor tauglich geachtet werden kann.

- Auf das Weißen- und Sommerſtroh kann daher in Anſehung der Einſtreue feine Rechnung gemachet werden, ſondern es iſt ſolches nur hauptſächlich vor die Unterhaltung und Futterung des Nindviehes zu rechnen.

Das Nockenſtroh bleibet, ſolh<emnach nur allein übrig, um es zur Einſtreue in den Miſt anwenden zu können.

In den meiſten, ſo wohl herrſchaftlichen als Bauerwirthſchaften machet dieſes Rockenſtroh den größeſten Theil aus.,

Zzi3 Da