Teil eines Werkes 
Siebenter Band (1783)
Entstehung
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Von den wirthſchaftlichen Wahrheiten, welche ſowohl 1. 54x

Das Alter der Kiefer- und Tannenſtämme iſt nach der Verſchiedenheit des Bo- dens ebenfalls verſchieden, und wir haben bereits in der vorhergehenden vierten Abtheile- ung davon 4 Claſſen angenommen, nach welchen dieſe Holzart'theils' mit 80, theils mit 100, und theils auch erſt mit 120 Jahren ſeine Vollſtändigkeit erlanget, und ſeinen Wachsthum endiget.

Wenn inzwiſchen das Streurechen in den Kiefer- und Tannenwäldern nicht ganz und gar vereitelt werden ſoll, ſo kann dabey wohl nicht die völlige Zeit der Vollſtändigkeit des Holzes abgewartet werden, ſondern es wird ſchon dabey,(daß ich mich dieſes gemei- 'nen Ausdrucks bedienen darf,) ein Loch zurück geſteet werden müſſen.

In der That haben auch die Stämme, die ſchon aus dem Groben heraus und ihrer Vollendung nahe ſind, von dieſem ſchädlichen Unternehmen nicht mehr ſo viele Ge- fahr, als die noch junge und in ihrem beſten Wachsthum ſtehende Bäume, zu befürchten.

Dem alten in ſeinen Zweigen mehr ausgebreiteten Holz können ſchon vermittelſt der Blätter mehrere Nahrungsſäfte, als dem noch ſchwachen und wenigere Zweige ha- benden, zugeführet werden. Auch ſind die Thauwurzeln derſelben nicht mehr ſo zart, daß ſie durch das Streurechen ſchlechterdings verleßet und zerſtöhret werden müſſen.

S8. 814.

Warum. in Revieren, wo das Zolz nur nochy 20 Jahr bis zu ſeiner Vollſtändigkeit hat, das Streurechen ohne merklichen Schaden verſtattet werden könne, wobey zugleich die An- wendung hievon nach der Verſchiedenheit der Zolzclaſſen gezeiget wird.

Um nun die Sache auf eine yraktiſche Art zu behandeln, und weder auf einer Seite das Streurechen ganz und gar zu verhindern, noch auch auf der andern das Holz dadurch allzu vieler Gefahr auszuſezen, würde ich den Vorſchlag dahin chun, daß in feinem Revier das Streurechen eher zu verſtatten ſey, als bis das darauf befindliche Solz zu ſolchem Alter gediehen daß ihm an ſeiner Dollſtändigkeit nur noM 20 Jahre ermangeln.

Will man hievon auf die vorhin bemerkte Claſſen eine Anwendung machen, ſo ergiebet ſich von ſelbſt, daß in der erſten Claſſe nach Verlauf von 60 Jahren, in der zweyten Claſſe nach 80 Jahren, und in der dritten Claſſe nach 100 Jahren, das Streu- Rechen, obne davon einen merklichen Schaden zu befürchten, freygegeben werden könne. | Daß das junge Holz, wenn man auch dieſe Termine noch näher einſchränken wollte, ſch!ec<hterdings mit dem Streurechen verſchonet werden müſſe, fällt um ſo. mehr in die Augen, als an denſelben noch alles zart iſt, und ihnen daher die geringſte Verleß- ung ihrer Wurzeln nothwendig ſchädlich werden muß; wie ſie denn auch überhaupt zu ihrem erſten Wachsthum, welcher jederzeit der ſtärkſte iſt, die meiſten Nahrungsſäfte nöthig

baben. 6. 815. Tähere Anzeige, wie dieſe Einrichtung wegen des Streurechens auch beſonders bey der-new en Zolzabnutungsart auf eine ſehr ſchic>kliche Art anzuwenden ſey.

Bey der neuen Holzabnußungsart, wo der ganze Wald in gewiſſe jährliche Schläge oder Haue eingetheilet iſt, würde Dir Ordnung wegen des Streurechens auf yy 3 das