Teil eines Werkes 
Sechster Band (1780)
Entstehung
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Von den bey Gränzſtreitigkeiten vorfallenden, theils 16. 523

Nur ſelten aber fommt, auch ſelbſt durch die Abhörung der Zeugen, etwas anders, als bloße Wahrſcheinlichfeiten zum Borſchein, indem die Parten nur ſelten, ſolche Perſonen, welche ein Zeugniß aus eigenem Wiſſen und Erfahrung abzulegen verindgend ſind, in Bor- ſchlag bringen können, und ſich daher die Commiſſarien mit bloßen Teſtibus de auditu be- gnügen müſſen, als welche in dergleichen Fällen, wie unten mit mehrern bemerfer werden wird, ebenfalls vor zuverläßig zu halten.:; PE WINE 121 JREL-| Von den Spuhren und H7erkmahlen, die man bey Gränzſtraßen oder Wegen, welche ber

. ein bea&ertes Feld gehen, anzutreffen pfleget, und daß dabey ein Unterſcheid- ob eiai(olfcher

alter Gränzweg durchgepflüget worden, oder;;unbeackert liegen geblieben, zu iE: machen ſey. (Et Der Gang einer Straße, Weges oder Fußſreiges, wenn ſolche zu Gränzmaßlen gewählet worden- läſſet zwar, wie wir ſchon oben bey der Materie von Renovation der Gränzen erwähnet haben, in den erſten Jahren noch merkliche Spuhren ihres ehenzaßligen Daſeyns,woran manſie erkennen kann ,, zurück.*--; . Durch die Länge der Zeit aber verſchwindet endlich auch dieſe Kennbarkeit dergeſtalt, daß ſichere und zuverläßige Merkmahle davon. aufzufinden ohnmöglich iſt.

Die Kennbarfeit. ſolcher Landſtraſſen, Wege oder Fußſteige vergeher, wenn ſie ver: laſten, und andere an deren Statt gewählet worden, ſpäter oder geſchwinder, nachdem ſie entweder durch die Felder, oder über Wieſen und Hütungen, auch wohl Waldungen, ge- gangen ſind.

: 2"Bey. den durch die Felder gegängenen Straßen vder Wegen komme es; in Anſehung der Dauer ihrer Kennbarfeit gar ſehr darauf an, ob ſelbige durchgepflüger und mit beſäet wor- dein, oder unbeacfert: liegen geblieben.;

In dem erſten Fall ſind ſie-nur noch ſo lange kennbar, bis der feſtgefahrne oder ger

trekene Boden derſelben, durch den Pflug recht mürbe gemachetr worden.

Denn-bey allen Wegen nimmr man wahr, daß ſie in den erſten Jahren, wenn ſie gleich mehrmabl durchacfert werden, nur immer ſchlechtes Getreide bringen, und man daher an vem Getreide ſelber den Gang ſolcher Wege. erkennen kann.. 3

Iſt aber der Boden einmahßl recht«durchgearbeitet und mürbe gemacht worden, ſo lehret die Erfahrung, daß alsdenn auf dergleichen alten Wegen das beſte Korn wächſer, folg- lich dadurch. alle Kennbarfeir ihres ehemaligen Ganges von ſelbſt verſchwinder.-

4 In dem zweyten Fall hingegen, wenn dergleichen Straßen und Wege unbeacert liegen bleiben, werden ſie dieſe ihre Kennbarkoit faſt immer beybehalten.

: Die Bernunft giebet es, daß ein zwiſchen dem Säelande liegender Gränzrämel, worinn. dergleichen Wege zuleßt verwandelt werden ,, von dem wirklichen Ackerlande ſehr füg- lich unterſchieden werden kann.;.

; Aus dieſer Urſache geben denn auch ſolche unbeackerte Wege und Straßen die ſicherſte Gränzen ab, wenigſtens laſſen ſie die zuverläßigſten Spuhren von ihrem ehemahligen Gange zurück, und ſie werde bey ſonſt friedliebenden Nachbaren nur ſelten zu Gränzirrungen Ge- legenheit geben können 3 es wäre denn, daß der eine oder andere von ihnen 1 ſelbige durch unvermerftes Abpflägen zu ſchmälern, und ſie dadurch unfennhar zu machen ſuchte,

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