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516-"Zehntes Hauptſtü>.
ſollen, mit der vorgefundenen Holzerde, imgleichen durch eine verhältnißmäßige Menge ſolcher Holzerde mit einem gewöhnlichen Gränzpfahl, beſtärfetwivd..::
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Daß auch bey den natürlichen Gränzen die Spuren ihres erſten Ganges zu erforſchen und«auszumitteln nötbig ſey.
Was wir bisher von der nöthigen Aufſuchung der von den künſtlichen Gränz: mahlen übrig gebliebenen Spuren geſaget, und, daß ſolche eine der erſten und nöchigſien Beſchäftigungen der verordneten Gränzcommiſſarien ſey, behauptet haben, findet auch| in Anſehung der natürlichen Gränzen ſtatt.;
I| in denſelben eine entweder durc) die Natur oder durch Menſchen veranlaßte Veränderung vorgegangen, wodurch ihr ehemaliger Gang unkennbar geworden, ſo haben die Eommiſſarien alle mögliche Mühe anzuwenden, dieſen vormaligen Gränzgang zu ers forſchen und auszumitteln,
Solches iſt um ſo nöthizer, als die Erfahrung lehret, daß dergleichen natürliche Gränzen, wenn ſie einmahl durch vorgefallene Veränderungen verrücket worden, und nicht bey den Gränzrenovationen hierunter durc) Seßung anderer Kennzeichen vorgebeu- get worden, die meiſten Schwierigkeiten bey einem darüber entſtandenen Gränzſtreit zu verurſachen pflegen.]%
Es wird ſich dieſes bey näherer Entwickelung der verſchiedenen Arten von natür lichen Gränzen mit mehrern zeigen«:
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Warum bey ſolchen Gränzen, welche mit Bäumen bezeichnet worden, da von dieſen, wenn ſie eingegangen, keine kennbare Spuren aufzufinden möglich iſt, der ehemalige Gang der Gränze nicht anders,.als durch, ein anzuſtellendes Zeugenverhör ausgemit:
telt werden könne. 3
Es iſt ſchon oben 6. 25. wo wir von den Eigenſchaften tüchtiger Gränzmahle gehandelt, und dabey auch beſonders die gewöhnliche natürliche-Gränzen in Erwegungz gezogen haben, angemerfet worden, daß unter dieſen. leßtern diejenigen" die aller un? ficherſte und unzuverläßigſte ſind, bey welchen man ſtehende Bäume zu einer Gränzbezeich- nung angenommen hat, und wir haben den Grund davon in dem Mangel der Unver? änderlichfeit, als worauf bey allen tüchtigen Gränzmahlen das vornehmſte Augenmerk gerichtit werden muß, geſeßet.:
Die Unzuverläßigkeit einer ſolchen natürlichen Gränze äußert ſich alsdenn ganz offenbar, wenn dergleichen Gränzbäume durch die Länge der Zeit verloren gegangen, und unter den Nachbarn über den eigentlichen Gang ſolcher Gränze Streit und Irrungen ent- ſtanden ſind.? dE
Alle andere, ſowohl natürliche a!s künſtliche Gränzmale, laſſen, auch nach ihrem Untergange, noch immer einige Spuren zurück, woraus ihr ehemaliges Daſeyn erkannt, oder.doch wenigſtens muthmaßlich geſchloſſen werden kaun, 2 Beh


