Teil eines Werkes 
Sechster Band (1780)
Entstehung
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512:"Zehntes- Hauptſtü>.

Und auch hieran.iſt es noch nicht'genung,: ſondern der eigentliche G 4 0 ;,)!' ang de- ze, Nep die Gegend davon, iſt durch unverwerfliche DIGE He MOS 255 En zu(1eheb nterſuchung der von den Partenangegebenen Gränzmahle geſchritten wer- 'Wollte man eine dergleichen nähere Beſtimmung des Gränzganges ni : l s nicht vo ſchien, ſo würde man den ganzen Wald, durch welchen die Gränge geben WI En unterſuchen müſſen, dem ohnerachtet aber inder größeſten Ungewißheit dabey eiben, Denn in einem Walde giebt es natürlicher Weiſe, wegen der vi elen verfaulten Stubben und Wurzeln, allenthalben Holzerde, und es würde olchem ie A derſelben ſo viel, als nichts, geſaget beißen.; NUR RNEGE! GIESE

6. r121.

Bey den in den Wäldern und an bewachſenen Orten ausgeſetzten Gränzmahlen, kann die vor/ geſundene Zolzerde nur alsdenn eine rechtliche Vermuthung von dem ehemahligen Daſeyn eines wirklichen Gränzpfahls bewirken, wenn dieſe Zolzerde mehr mit einem ver? faulten Sränzpfahl, als mit einem verweſeten Baumſtrunk und ſeiner Wur- zeln, in Anſehung der U7enge, ein Verhältniß hat,

Iſt hingegen, theils daß. die ſtreitige Gränze wirklich mit Gränzpfählen bezeich-

net geweſen, ausgemachet, theils aber auch ihr ungefährer Gang durch Zeugen beſtim-

- met und nachgewieſen worden, fo wird alsdenn das Aufſuchen der Spuhren und Ueber- bleibſel, die dergleichen ehemahlige Gränzpfähle zurück gelaſſen haben, von mehrerer Wir- kung ſeyn können.,:

Ganz ohne Zweifel-kann dieſes zwar auch nicht abgehen, indem aklemahl, einen

/-genauen Unterſcheid zwiſchen der verfaulten Holzerde von einem Gränzpfahl, und derjeni- gen, die von einem verfaulten Stubben oder Baumwurzel herrühret, zu treffen ſehr ſchwer fallen wird.:

Inzwiſchen giebet es hierunter verſchiedene Argumenta adminiculantia, daß ich mich dieſes juriſtiſchen Ausdrucks. bedienen darf, welche-von den zu dergleichen Gränz- ſtreitigkeits-Unterſuchungen verordneten Commiſſarien nicht vernachläßiget, ſondern viel- mehr mit aller möglichen Sorgfalt beobachtet, und zu Hülfe genommen werden müſſen.

Zuförderſt iſt es eine, ſowohl den Forſtverſtändigen als auch dem geineinſten Mann, in die Augen fallende wirthſchaftliche Wahrheit, daß der Stamm oder Strunf eines abgeſtammten Baumes nebſt ſeinen Wurzeln, nur ſelten dergeſtalt gänzlich verfau- let, daß nicht noch bey nähern Nochſuchen, daß daſelbſt ehedem ein Baum geſtanden Habe, merkliche und in die Augen fallende Kennzeichen vorhanden ſeyn ſollten.

Wäre aber auch ein ſolcher Strunk nebſt ſeinen Wurzeln gänzlich verfaulet, und davon weiter nichts, als eine bloße Holzerde, übrig, ſo wird doch auch ſchon aus.der Menge der davon entſtandenen Holzerde, wenn ſie mit derjenigen, die von einem bloßen Gränzpfahl übrig bleiben kann, in Vergleichung geſeßet wird, ein ganz ſicheres Unter-

ſcheidungs- Merkmahl, ob an einem ſolchen Orte ein Baum oder ein Gränzpfabl geſtan- den habe, entnommen werden können. EE DEN, Sehr