Teil eines Werkes 
Sechster Band (1780)
Entstehung
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Bon den bey Gränzſtreitigkeiten vorfallenden, theils x. 51

Ueberbleibfel'von Holz können zwar auch von der bloßen Natur/ ind bn daß Menſchen Hände etwas dazu beygetragen haben, unter die Erde gekommen ſeyn; die der Gränzpfählen. gewöhnliche Figur aber mag dex Natur: nicht allein zugeſchrieben wer- den, ſondern fie iſt eine Sache, die nur blos von menſchlicher Arbeit, welche ebenfalls ihre Abſichten gehabt haben muß, erwartet werden fann.

6. 119,

Daß das bloße Anfänden einer Zolzerde für ſich alleine genommen noch-Leinen zureichenden Beweis von dem ehemahligen Daſeyn eines wirklichen Gränzpfahls abgeben könne, fowdern mehvere adminiculirende Umftände hinzu treten müſſen.

Werden dergleichen ganze Stücke, woran die ehemahlige Figur noch kennbar iſt; an dem von einem oder andern Theil angegebenen Gränzorte nicht angetroffen, ſondern man muß ſich lediglich mit einer vorgefundenen vermoderten Holzerde begnügen, ſo fällt es von ſelbſt.in die Augen ,. daß die Richtigkeit eines. folchen Gränzmaß!ls, wenn. ihm von dem einen oder andern der Intereſſenten widerſprochen wird, anendlichen Zweifeln und Einwendungen unterworfen ſeyn. Da wir bereits oben 8. 85. die Möglichfeit, wie an. folchen Orten eine dergleichen Holzerde von der Natur erzeuget werden könne, gezeiget ha- ben, ſo faun auch aus dem bloßen Auffinden einer Holzerde noch Fein unmittelbarer Schluß auf das wirkliche ehemahlige Daſeyn eines Gränzpfahls gemachet werden.

So lange eine Sache auf mehrere Arten möglich it, finder von ihrer Möglich- Feif auf ihre Wirklichfeit keine vernunftmäßige Folgerung Statt.?

Eine ſolche vorgefundene Holzerve wird daher, für fich allein genommen, tur immier ein ſchwacher Beweis, daß daſelbſt ein wirklicher Gränzpfahl geſtanden habe, blet- den, wenn nicht andere Umſtände, ſo hierunter das Angeben des Parthen wahrſcheinw- fich wachen, hinzu treten.

G 6. 120%; Zarum hiebey beſonders auf den Unterſcheid, ob die ſtreitige Gränze ins Frepen gehe, oder auf einen Waid und andern mit Bäumen bewachſenen Ort treffen, Rückſicht zu neh»; 93321 ſey, 611) in dem lentern Fall die blos aufgefundene Solzerde' als eis ſchwaches Argument angeſehen werden Fönne.

"Beſonders kann die Lage des Orts in dieſem Stücke zu einer mehrern. oder went: gern Wahrſcheinlichfeit ſehr viel beytragen.|

' Dey einer durch ein freyes Feld gehenden Gränze, die von aller Waldung: und ändern in der Nähe ſtehenden Bäumen frey iſt, Fewinner der öur< die aufgefandene Holzerde geführte Beweis ſchon weit'mehrere Kraft, als wenn. man dieſelbe: im: einem. Walde, oder andern mit vielen Bäumen beſetßren Ore, antrift,

In dem leßtern Fall wird das von der vorgefundenen bloßen Holzerde hergeleitete Argument dergeſtalt geſc<hwächer. daß, wenn ſonſt keine andere erweisliche Umſtände d& Bey vorfommen, davauf faſt gär feine Rückſicht genommen werden fan.

: Shlechterdings muß vorher ausgemittelt worden ſeyn, daß die ehemahligg'Gränze. ap einein ſolchen Orte mit Gränzpfählen-und keinen andern. Mahlen bezeichnet/geweſen..

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