Teil eines Werkes 
Sechster Band (1780)
Entstehung
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306 Zehntes Hauvtſiüu>.

gewiſſen Zinß,auschyt, zumabl diefer zweifelhafte Beſib, wenn die Sache mit gehört gen Eifer betrieben wird, nur von kurzer Dauer ſeyn kann a). a) Kd nehnze 8. B. an, daß der ſtreitige Gränzort in einem AFerfle> von einigen Morgen eſiynde.

Was könnte es wohl vor ein Bedenken haben, einen ſolchen AFerfle> an einen Drit- vent ſtante lie gegen einen gewifſen Zinß zu vermiethen, und dieſen Zinß bis zum Austrag der Sache aufzubehalten.

Ehen dieſes würde auch, wenn der ſtreitige Gränzort eine Wieſe oder ſonſt nußbares Grundſtück in ſich faßte, ſtatt finden,:-

(256 4. 1:2': Daß. bey der Zauptſache die erſte vornehmſte Beſchäftigung der Commiſſion ſey, die von des verloxen gegangenen und unfennbar gewordenen Gränzmahlen zurück gebliebenen Spubhrer gehörig zu entde>en und zu unterfuchen.

/> In der Hauptſache ſelber kommt alles darauf an, daß die alte bey der erſten Gränzziehung ausgeſeßt geweſenen Gränzmahle gehörig ausgemittelt und ausfindig gema het werden.;

Wo noch wirkliche kennbare Gränzmahle vorhanden ſind, ſeße ich billig voraus, daß die demohnerachtet erhobene Gränzſtreitigkeiten eine bloße Chifaue ſind.;

Nuraallein die durch.die Länge der Zeit verloren gegangene Gränzmahle oderandere darzwiſchen gefommene Veränderungen, welche den Gang der Gränzen zweifelhaft und ungewiß gemacht haben, können hiezu einen gerechten Anlaß geben.?.

Inzwiſchen werden in den meiſten Fällen von den vorhin angenommenen Gränz- Mablen, ſiemögen aus natürlichen oder känftlichen beſtanden haben, noc< immer einige Spuhren. und Ueberbleibſel, woraus. deren vormahliges Daſeyn wahrſcheinlicher Weiſe geſchloſſen werden kann, vorhanden ſeyn.'!

Vor allen Dingen muß ſich folchemnach die angeordnete Gränz- Commiſſion mit Auffüchung und Augmittelung dieſer zurücf gebliebenen Merkmahkle beſchäftigen.

Schon bey der Gelegenheit, wo ich von den friedlichen Sränz- Erneuerungen ge» Handelt, habe ich hierunter verſchiedenes an die Hand gegeben, dabey- aber auch zugleich hemerket, daß eine dergleichen Unterſuchung, wenn ſie den Greund- zur Entſcheidung wirklich entſtandener Gränz: Irrungen und Streitigkeiten abgeben ſoll, mit weit mehre» rer Genauigkeit, als bey den ſonſt gewöhnlichen gemeinſchaftlichen Gränz- Renovationen nörhig iſt, geſchehen müſſe.;

Wir wollen alſo den obigen Leitfaden abermahßls zur Hand nehmen, und dasje- nige, was bey den wirklichen Gränzſtreitigkeiten und deren Entſcheidung hierunter noch näher zu beobachten iſt, mit wenigen beyfügen.

WEEIM 0 17 28,04 Von ven Schwifrigkeiten, welche LER WU, wenn: vow den Arten der Sränzmähle,. womit dit Gränze bezeichnet geweſen, Feine ſichere tTachricht vorhanden, fondern ſolche: von dew Intereſſenten verſchiedentlich, anaegeben wetden, Wenn zwey Nachbaren verſchiedene Gränzen angeben, ſo iſt. Fanz natürlich, daß auch ein jeder derſelben. beſondere Kennzeichen, woran die von: ihm vorgegebene Sränze erfannt werden fann, anweiſen muß. In.