Teil eines Werkes 
Sechster Band (1780)
Entstehung
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Summariſcher IJnnhalt. A|

C. 802... Berechnung der Koſten, die dem Bauer wegen der Spanndienſte, durc< Hal-

tung der Pferde und des dazu nöthigen Knechtes, verurſachet werden. S. 123,

- 803« Berechnung der Koſten, die einem Bauer durc< Haltung des nöthigen Geſitt-

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des verurſacher werden, wenn er nur blos zu Handdienſten verpflichtet iſt.

S. 139.-;; Daß ſol<emnach das Verhältniß der Spanndienſte gegen die Handdienſte, in Anſehung der den Bauern daraus zuwachſenden Laſten, ſich wie eins zu drey verhalte, wegen des vor die Herrſchaft daraus enfſtehenden mehrern oder wyni- gern Ee aber, keine dergleichen genaue Berechnung-angeleget werden kön- ne.+ 130.

- 805. Nähere Gründe, warum eine Herrſchaft bey Verwandelung der Spanndienſte

- 806.

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807. 808.

in AUER WR auf den mehrern oder wenigern Nuten zu ſehen, keine Urſache a. 8 ZU

daher das oben beſtimmte Verhältniß zwiſchen den Spann- und Hand- Dienſten um ſo mehr als richtig anzunehmen, als aus den an vielen Orten ein- geführten Dienſtgewohnheiten erhellet, daß ſolches in Anſehung dex Bauern, eher zu niedrig als zu hoch ſey. S. 133- Anmerkung, welchen Bauern durc eine dergleichen Verwandelung der Spann- Dienſte in Handdienſte, der meiſte Worrheil geſtiftet werde. S. 134. Nähere Erklärung der:von einigen Rechtslehrern geäußerten Meynung, daß die zu. Spanndienſten angeſeske Bauern zu keinen Hand» und Fußdienſten an- gehalten werden könnten. S. 134-

809. Alle gemeſſene Dienſte hangen, in Anſehung ihrer Ableiſtung, nicht von der

Wiſlkühr der Unrerthanen ab, ſondern ſie müſſen nicht anders, als zu der Zeit, die ihnen von der Herrſchaft angeſaget worden, verrichfet werden: S. 335.

810, Urſachen, warum ſolches bey den Dienſten, die wöchentlich nach Tagen.einge-

richtet ſind, ſtart finden müſſe, und daß ſolchemnach kein dienſtbarer Unter- than, ehe er ſeinen wöchentlichen Dienſt abgerhan; ohne Erlaubniß der Herx- ſchaft verreiſen könne. S. 135.

-- 811. Warum dieſes auch bey den Dienſten, die ohne eine beſtimmte Zeit auf das

- 812, Auch diejenigen Unterthanen, deren

ganze Jahr eingerichtet ſind, Plas MA S. 137.

| Dienſte auf gewiſſe beſtimmte Wirch- ſchaftsgeſchäfte vertheilet ſind, müſſen die ihnen obliegende Arbeiten ohne Wor- wiſſen der Herrſchaft ni<r unternehmen, ſondern von derſelben bey einem jeden Geſchäfte, damit es weder zu frühe noch zu ſpare geſchehe, die Beſtimmung der rechten. Zeit abwarten. S- 137-+

Eilfter Abſchnitt.

Von den Spanndieaſten, und was bey deren wirklichen Ableiſtung.

6. 813 Einleitung in dieſen Abſchnitt. S. 138:

zu beobachten, insbeſondere,

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