Teil eines Werkes 
Fünfter Band (1779)
Entstehung
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528 Achtes Hauptſtü>k.

Dieſes Verſprechen wollen wir denn, ehe wir gegenwärtigen Abſchnitt beſchließen, anno<h mit wenigen zu erfüllen ſuchen.

Wir werden dabey ebenfalls den Unterſcheid der ungemeſſenen Dienſte, den wir ſchon vorhin überall bemerket haben, zum Grunde legen müſſen, indem es einleuchtend iſt, daß nicht alle Arten derſelben gleich nüßlich oder ſchädlich ſind.

; Auch ſoll hiebey nicht blos auf den Nußen oder Schaden, den die Herrſchaften hierunter haben, geſehen, ſondern das Beſte der Bauern und Unterthanen ebennfüßig in Betracht genommen werden.

6. 652 Daß diejenigen ungemeſſenen Dienſte, wo die Bauern ſämmtliche herrſchaftliche Wirth» ſchaftogeſchäfte, ohne an eigentliche Dienſttage gebunden zu ſeyn, verrichten müſ:

ſen, in Anſehung ihrer tTünlichfeit, ſowohl vor die Zerrſchaften als Unter-

thanen, einen großen Vorzug haben.

Dieſes vorausgeſeßet, iſt wohl offenbar, daß ſich diejenige Art von ungemeſſenen Dienſten, wo die Bauern ſämmtliche herrſchaftliche Wirthſchaftsgeſchäfte, ohne an ge» wiſſe Dienſttage gebunden zu ſeyn, verrichten müſſen, als vorzüglicd) nüßlich auszeichne.

Sie ſind nicht allein in Anſchung der Herrſchaften, ſo ſolche zu fordern haben, mit unzähligen wichtigen Vortheilen verfnüpfet, ſondern die Bauern ſelber, wenn fie nur an und vor ſich mit ihren Kräften einigermaßen verhältnißmäßig ſind, fahren dabey unter allen andern Dienſtleiſtungsarten am allerbeſten.;

Der Eigenchümer eines Landgutes, wo die dabey befindlichen Bauern zu dieſer Art von ungemeſſenen Dienſten verpflichtet ſind, hat vor andern Gutsbeſißern, die ſich mit den Bauerdienſten nach Tagen quälen müſſen, ſowohl in der wirklichen Abunußung ſei- ner ſämmtlichen Wirthſchaftsiheile, als auch in der Bequemlichkeit bey der Führung der Wirthſchaft ſelber, einen großen Borzug. j

Dieſer Vorzug iſt, wenn man ihn in eine nähere Erwägung ziehet, von ſolcher Wichtigkeit, daß er den Werth eines Gutes gegen andere von gleicher Größe und Güte, vielfach erhöhet, und es muß daher, wenn es verkaufet werden ſoll, nothwendig eine Jicenge von Kaufluſtigen finden.;

Der größeſte Theil der Beſchwerlichfeiten und Unannehmlichkeiten, wodurc< ſonſt die Landwirthſchaft ſo ſehr verbittert wird, fällt bey einem ſolchen Laadgut gänzlich hin- weg, und dieſes muß allerdings vor einen jeden Vernünftigen, der ſich dem Landleben ge-

widmet hat, ungemein reizend ſeyn.

Ja ſelbſt die zu dergleichen ungemeſſenen Dienſten verpflichteten Bauern, ſind vor andern, deren Dienſtleiſtung nach Tagen eingerichtet iſt, und die daher das ganze Jahr hindurch nicht aus dem Joch) der Dienſtbarkeit kfommeu, vor glülich zu preiſen, and nur ihre eigene Schuld kann es ſeyn, wenn ſie ſich bey einer ſolchen Verfaſſung nicht

in einem blühenden Zuſtande befinden..;; | 6. 653-