Teil eines Werkes 
Fünfter Band (1779)
Entstehung
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Summariſcher Jnnhalt. XVII

6. 222. Beſchreibung des Zuſtandes der deutſchen Liberrorum oder Laſſen zu mittlern

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Zeiten, in ſo ferne ſie nach ihrer Erlaſſung bey ihren vorigen ländlichen Nahrun- gen verbleiben. S. 208.

Daß aber nicht alle Liberti der Deutſchen, bey ihren vorigen ländlichen Nah- rungen verblieben, ſondern ſich ein großer Theil derſelben nach den neu erbaueten Städten begeben, und daſelbſt wohnhaft gemacht, woraus denn eine vorhin in Deutſchland unbekannte neue Gattung von Menſchen, nehmlich die Städtiſche Bürger, entſtanden. S. 209.

Daß- daher die ſtädtiſchen Bürger mit unſern heutigen Bauern einerley Ur- ſprunges und Herkommens ſindy und.ſie, dieſe verächtlich zu halten, nicht Urſa <e haben. S- 2140.

Von dem Urſprunge des ſtädtiſchen Adels, und warum der Landadel vor dieſen den Vorzug verlange. S. 210.

Daß zu den mittlern Zeiten in Deutſchland auch ſchon verſchiedene Freybauern

oder Freyſaſſen vorhanden geweſen, und auf welche Art ſolche nach und nach entſtanden fwd. S. 2141.

. Von den wahren Kennzeichen, woran die Freybauern von den ehemäahligen Laſe

ſen, oder jeßigen gemeinen Bauern, unterſchieden werden können. S. 212.

. Wie der ehemahlige und jehige Zutand des Bauerſtandes in Deutſchland, in

Anſehung der verſchiedenen Arten deſſelben, übereinſtimme. S. 212.

229. Daß die heurige Leebeigenſchaft nicht blos ein imago vereris lerviruris ,. ſondern

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Dieſe Servirus oder Knechtſchaft ſelber ſey. S. 213.

Umſtändliche Beſchreibung der vornehmſten mit der Leibeigenſchaft verknüpften Verbindlichkeiren- S. 213

Zwiſchen den Knechten der alten Deutſchen und den heutigen Leibeigenen wird eineVergleichung angeſtellet, und dadurch ihre große Uebereinſtimmung gezei- get SO: 216:-

Daß der einzige Haupt-Unterſcheid zwiſchen den Knechten der alten Deutſchen und- den jetzigen Lebeigenen darinn beſtehe, Daß den Herren nichtmehr das Recht über Tod und Leben zuſtändig ſey, ſolches aber in die Pflichten der Leib- eigenen keigen Einfluß habe. S. 217.| Beſchreibung der heutigen gemeinen Bauern. S. 217.

Warum die heutigen gemeinen Bauern eben dagsjenige ſind, was die ehemahli- gen Liberti der Deutſchen waren-S. 218.

. Von den heurigen Frehbauern, daß ſich in deren Zuſtand gegen die mittlern

Zeiten Feine Veränderungen zugetragen haben, ſondern fie noch in eben derjeni- gen Verfaſſung ſtehen, worinn ſie ſich damahls befanden. S. 219.

Daß es zu jekigen Zeiten in allen, beſonders aber den fruchtbaren Gegenden, verſchiedene dergleichen Freybauern gebe, S. 220.

c Dritter