Teil eines Werkes 
Vierter Band (1778)
Entstehung
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den, C. VI..7191, Richtiger Begriff von den Windbrücheun, und was darunter eigentlich zu verſiehen iſt, D. VU, 295. Warum die- felben den Allvodialerben nicht jederzeit allein überlaſſen werden können, ſondern dentLehns- Folger auch ein Recht daran zugeſtanden wer- den müſſe, D. Vil. 296. Grundſäße, wor- nach die Eintheilung eines Windbruchs zwi- ſchen dem Lehnsfolger und den Allodialerben einzurichten; D. VI. 597.

xindbunde, warum dieſelben auf einem ver- faufteir Gute nicht zun Beylaß gerechnet werden können, B. 1V. 212.

Windmühlen, warum ſolche gegen Waſſer- Mühlen verwechſelt werden können. A. 1. 57. Sind unter den. gewshnlichen Mühlar- ten für die benachbarten aut wenigſten nach- kheilig«&. 1. 53- Gehösven auch ſelbſt nach- den Sächſiſchen Rechten nicht zum Erbe, fon- dern zum Lehn, D.. VIl. 132.

Wir dofen, find, wenn ſie gleich auf den Fuß- boden nicht beſouders befeſtigt, dennoch vor eine Zubehörung des Hauſes und folglich des Lehngutes zu: halten. D.%1. 146,

Winterfel, was darunter verſtanden werde, A. 1.117. Jn denſelben muß es, wegen der Hätung der Schafe und des Rindviehes, eben fo, wie in der Brafe gehalten werden,-A. 1 E27»;

Winterfutter, wehr auf das Winter- als Sommerfutter Rückſicht genommen werden müſſe. A.1. T49+

Wirtbe, müſſen in den Wirthshäuſern und Krägen auf dem Lande, Leute von unbeſchol- tener Redlichfeit und. guten Lebenswaudel ſeyn. 4.1.89.;

zWirthſchafter, auf einem Gute, deſſen Werth über 2c000 Rthlr. beträget, muß demſelben ein. eignes Pferd gehalten werden. A. 1. 294.

Wirtbſchafts-»Ausgaben,| Ausgaben,

Wirtbſchaftsgebäude, warun ſelbige mit ak- lerhand hochwachſenden Baumarten zu um- geben, rathſam ſey. A. L 89.Warum die- felben beg Würdigung der Landgüter nicht

Bollſtändiges Regiſter.

warum bey dem Viehſtande.

nach ihrem wahren Werth in Anſchlag ge- bracht werden können. 4.1 179. Mangel an den benöthigten Wirthſchaftsgebäuden, iſt ein großer Fehler eines Landgutes. A.'I 18%. Bey Taxirung der Güter, muß auf das Verhältniß der- vorhandenen Wirth- ſchaftSgebäude mit den Ertragsrubrifen gez hörige Rückſicht-genommen werden. A.1L 186. Urſachen davon. A.1 I87. Warum die mit Ziegel gedeckten, öfters ſehr beſchwer- lich find. A. 1. 205. Daß auf ihre Lage ſo- wohl, als innere Einrichtung, ſehr viel an- komme. A. 1 206, Welchen in öffentlichen Aemtera ſtehenden Perſonen, die vichtige La- ge und Einrichtung devſelben zu wiſſen nöthig iſt. A. L 214."Warum die fehlende oder nicht hinlänglich vorhandene bey den Güter- kaxen, von dem Capital der Taxe abzuziehen. A.11. 311. Daßauch die zur Wiederherſtel- kung der verfallenen Gebäude exforderliche Koſten, von dem Eapital der Taxe abgezogen werden müſſen, A.U, 312 und 313« Ein Pächter der die Wirthſchaftsgebäude in Dach. iind Fach erhalten ſollt, muß ſolche auch in ſolcher Beſchaffenheit überkommen, daß ſie während ſeiner Pacht darin erhalten werden fönnen. C. V. 338. Müſſen bey. Uebergabe eines verpachteten Gutes ſo wohl nach ihren äuſſern, als innern Zuſtande genau verzeichs net werden, C, V. 410,

Wirthſchaftsnothdurften, Eintheilung derſel» ben in»allgemeine und beſondere. A. 1. 240» Daß ſelbige nur in ſo weit als ſie nicht aus den eigenen Wirthſchafts-Producten beſtritten werden können, unter den baaren Ausgabett Plag greifen. A. 1 2404 Welche Stücke zu dean allgemeinen Wirthſchaftsnothdurften zu rechnen ſind. A 1. 241. Was unter den be-

Fordern Wirthſchaftsnothdurften zu verſtehen

fey. A.1.2489« Wag zu den allgemeinen Wirthſchaftsnothdurfren bey den Gütertaren gehöre. 4. IL 302, Wie ſolche ganz bequem nach dem Verhältniß des auf einem zu taxi- venden. Landgute befindlichen Geſpannes be- ftimmet werden können. A.11L 302. Daß auf einen jeden unterſvännigen Pflug 4 NRthlr,, und auf jeden Wagen 6 Rehlr, jährlich zu rech- nen. A 11. 302.:

Wirth-