Teil eines Werkes 
Vierter Band (1778)
Entstehung
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auch der Schäferey ſelber ſchädlich ſey.&. 1. 123. Was vor Regeln zu beobachten, um die Saatbehüfung mit den Schafen weniger ſchädlich. zu machen. A. 1. 124. Vor Weih- nachten jindet" keine Saathütung mir den' Schafen ſtatt. A. 1. 125... Nach Marien hb- pet die Erlaubniß, die Saaten mit den Scha- fen zu behüten, gänzlich auf. A. 1 125. Nur blos des Morgens in den Frübſtunden nmß das Saatbehüten geſchehen, und Scha- fe nicht länger als höchſtens 2 Stunden nach Sonnen- Aufgang: auf den Saaten geduldet werden. A. 1 125. Nur alsdenn wentt das Saatfeld von Schnee und Eis völlig frey' iſt, find die Schafe auf den Saaten zu dulden, A.1k, 125."Warum die Saat, wenn ſie mit Eis und-Rauhreif überzogen iſt, nicht behü- tet werden müſſe. A. 1 125. Warum einem Rechtsgelehrten die Einſchränfungs- Regeln wegen der Saatbehütung zu wiſſen nüklich. A, F126:

Saatfelder, müſſen bey. Uebergabe eines ver?

pachteten Gutes, ob alles völlig und richtig.

beſäet, unterſuchet werden,. V. 386+ Ur- fache davon» C. V,. 398. Ob die Saatkfelder , 2 oder einfährig beſtellet, iſt in dem Proto- coll bey: Uebergabe eines verpachteten Gutes genau zu bemerkten. C. V. 400. der Zurückgabe eines verpachtketen Gutes eben ſo, wie bey der Uebergabe deſſelben: geſchehen; beſichtiget werden. CO. V. 455. Salz, gehöret vorzüglich zu den unentbehrlichen Wirthſchafts- Nothdurften, 4. 1 246. Dem

häufigen Gebrauch deſſelben hat Schleſien-

den Vorzug ſeiner Wolle zu danken. A. 1. 246,

Wie viel vor eine jede Art des Viehes ge--

brauchet wird. A-1U, 301.

Sand, ohne Vermiſchung, iſt gänzlichunfrucht? bar. A. 11, 112% deſſelben mit Thon ihn: fruchtbar mache: A. D. 113+

Schafe, habe im Anſehnng der Düngung: unter dem nußbaren Vieh einen großen. Vorzug: A1. 13. Vielfacher Ruten derſelben. A 1.

3. Legen bey Aufhebung der Gemeinheiten:

viele Hinderniſſe in den Weg. A. 1. 13« Sind auch, ohne auf den Dünger zu fehen, unter dem: nußbaren Vieh: die nußbareſten. A.|. t06. Können. die Bauern nur; wenn

ſe. das Necht-Schafe zu halten haben, eine

Bollſtändiges Regiſter.

Müſſen bey:

Warum die Vermiſchung:

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gewiſſe beſtimmte Anzahl haltet, A. 1. 193. Wie viel den Bauern in der. Neuntarf und Schleſien zu- halten erlaubet ſey. A. 1.-403+ Kein Bauer darf ſeine Schafe beſonders- ten laſen. A. 1. 104. Daß in Pommern die Bauerſchafs in: die Herrſchaftlichen Horten gefrieben werden müſſen. A. 1. 194. Wie man das Alter derſelben erkennen könne. A. 1, 413. Müſfen, wenn ſie mit dem Rindvieh einerley Weidepläte haben, nicht eher darauf fommen, bis das Rindvieh ſolche ausgehütet hat. A. 1,115. Warum: von' denſelben; daß es einen goldenen Fuß habe, geſaget wird.. A. 1. 120, Vor ein jedes wird in: dem Stal- le, mit Einſchlieſſung der aufgeſchiagenen: Bände, ein Raum von ohngefehr 8 Buadrat: Fuß erfodert. A.1. 271+ Auf jedes Hun- dert: ſind jährlich 100 Centner Heu überflüßig: hinreichend, A. Ik 156, Das überfiüßige Heu bezahlet bey denſelben nicht. 4..11.-256.- Ein Schaf verhält ſich in Anſehung der Wei- de, gegen ein Stück Rindvieh, wie Eins. zu Zehen. B. I. 145. Wie die, einem Käufer zum Beylaß überlieferte, zu beſtimmen,, 1V.- 199« Weun der Käufes mehr, als: wirklich vorhanden, zu fodexn berechtiget iſt; nach dem: Fuß: von. Wehrvieh. gerechnet- werden: müſſe. B. IV. 199. Wie es wegen Ueberge>- bung- der Schafe; bey verpachteten: Gütern, zu halten. C. V. 397: Was bey Zurücgabe verpächteter Güter, in Anſehung des Schaf- viehes, zu beobachten.. V. 462. Verhält- niß des Werthes, nach welchem die verſchie- dene Sorten des Schafviehes,. gegen einan- der auszugleichen. C. V. 463%

Schafhüätung; kann. zwiſchen Herrſchaften und

Unterthanen nur ſelten aufgehoben werden. B. Ul, 217. In wiefern dieſelbe, durch gewiſſeCin? ſchränfungen, weniger ſchädlich zu machen. B. IH. 21:2 und 216. In welchen Fällen. die Aufhebung der gemeinſchaftlichen. Schafhü- fung ganz wohl möglich: ſey. B. IE 213 und- 215. Wie die Herrſchaften, wenn ſie der' gemeinſähaftlichen Schafhütung: auf. der Bauern Yecker entſagen, des8holb- zu. entſchaä- digen; B; Ik 214-

Schafſtälle, müſſen, wenn räudige. Schafe

darin geſtanden, von dem-alten Miſt auf das ſorgfältigſte gereiniget, und die Erde in' den- ſelben, wenigſtens 1 Fuß. tief, ausgegraben, auch