Teil eines Werkes 
Vierter Band (1778)
Entstehung
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Daß dieſes beſonders bey abgebrannten- tern Stakt finden müſſe.. V. 443. Noch ein beſondrer Fall, in welchem dieſes eben- falls ſeine Anwehre fiüdet. C, V. 444+ Daß auch wegen gemißbrauchter Pachtſiücfe, ein Pächter vor Ablauf der Pachtzeit aus der Pacht geſeßet werden könne,. V. 445+ Die Rechtslehrer ſchränken dieſes dahin ein, daß der Pächter durch ſeine üble Bewirthſchaf- tung in der Subſtanz der verpachteten Sache ſelber, eine immerwährende Deterioration verurſachet habe. C. V. 445«+ Wie dieſem Geſetze eine auf die Landgüterpachten anpaſ? ſende Deutung zu geben ſey. C. V. 447 bis 452+

Panelwerk, und. die Leiſten, woran die Tapeten befeſtiget geweſen, müſſen bey dem Lehne ver- bleiben, wenn auch gleich die Tapeten ſeiber von den Allodialerben-weggenommen werden. D. YU, 163,

Patronatreht, warum das Jus patropatus nicht mit verpachtet werden müſſe. A. U. 25. Wer ſolches bey entſtandenen Concurs- oder Liquidations- Proceſſen zu exerciren befugt ſey. A. 1 28- Wie hoch daſſelbe zu einem Capiral in Anſchlag zu bringen, A. 11. 280 Daß aber dabez ein Untkerſcheid zwiſchen dem Patronatrecht in Marre und Filis zu machen. A.IL 280. Wie es bey Aufhebung der Ge- meinheiten zwiſchen Dorfnachbarn deshalb zu haltet ſey. B- Ill. 134. Deſſen kann ſich kein Pachter anmaßen, wenn es auch gleich in dem Pachtcontract nicht ausdrücklich an- genommen worden, C. V. 106.

Pauſch und Bogen, dieſer Aus8druck iſt ein Heckneſt unzähliger Proceſſe« VB. 1V78 2% Kann gleich einer wächſernen Naſe auf allen Seiten gedrehet werden. B. 1V. 84. Kann nur alsdenn einen'Effect haben, wenn es von dem Ertrage eines: zu verfaufenden Gutes gebrauchet wird, B. IV. 85- In Auſehung der zum Gute gehörigen Pertinenzien aber iſt es ein leeres Wortſpiel. B.1V. 85. Ur ſprung dieſes Ausdrucke8, B. 1V, 237+ Kann nur in einem Kauf, der per averlionem

eſchichet, gebrauchet werden. B. IV. 237

as er vor eine Wirkung hat, wenn er in einem Kaufcontract-über ein Landgut gebrau- het worden. B, IV. 238+

Oecon, Forens. IV. Thel.

Vollſtändiges Regiſter. 513

Pertinenzien, eines Landgutes müſſen in dem

Kauf- Contract deutlich benannt und aufge- fähret werden. B. IV. 82. Müſſen von dem Käufer allemahl gewähret werden. B.IV. 86. Zu ſolchem Ende aber iſt ein Anſchlag von dem zu verkaufenden Gute, der ſich auf eine geometriſche Vermeſſung gründet, nöthig. B. IV. 87-'Wie und welchergeſtält ſolche dem Käufer bey der Tradition mit zu übergeben. B, IV. 129. Pertinenzien und Zubehör ſind gleichgültige Redengarten, und was darunter verſtanden werde. B. IV. 168. Dazu gehö- ren nicht allein die weſentliche Stücke eines Landguts, ſondern auch alles, was unbeweg- lich, folglich von dem Gute unzertrennlich. B IV. 169« Alle Vertinenzien, die in dem Bezirk des verkauften Gutes belegen, werden vor mit verkauft erachtet. 3. IV. 170. Warum die auſſerhalb den Grönzen des ver- kauffen Gutes, und wohl gar unter einer fremden Gerichtsbarkeit belegenen Grund- ſtücke nicht vor mit verkauft zu halten. B. 1V. 172» Daß dazu die Worte des Conkracts, wie es von dem Verkäufer und ſeinen Vors fahren bishzer genutzet worden, nichts bey-" tragen. B> 1%. 373« Daß fich jedoch die Sache ändere, weng.aus den vorigen Kauf- Briefen und Erb- Receſſen erheilet, daß der Verkäufe: das verkaufte Gur mit dieſen Grundſtücken, als Zubehörungen deſſelben, Überfommen habe. B. 1/. 174- Daß der Vorwand, wie der Viehſtand auſſer dieſen

Grundſtücken nicht erhalten werden könne, in

denjenigen Fällen, wo der Verkauf ohne vor-

hergängigen Anſchlag geſchehen, nicht Statt

finden fönne. B. IV. 375. Wie.es aber hier» unter, wenn bey dem geſchloſſenen Kauf-

-Contract ein oxdentlicher Anſchlag zum Grun-

de geleget worden, eine ganz andere Bes wandniß habe. B. IV. 176. Ausnahme,-die auch hier zu machen nöthig iſt. B. 1V. 177«+ In wie weit die in einem fremden Dorfe bes Ffindliche dem Verkäufer zugehörige Bauern und Einwsohver,.als Zubehörungsſtücke des verfauften Gutes anzuſehen. B. 1V, 178 und 179« Das Zubehör eines Zubehörs, iſt ein Zubehör des Ganzen. B. IV. 184. Wird durch das Beyſpiel der zu den Wohngcbäu- den gehörigen Zubehörungen eriäutert. B. 1V, I85+

Ttt; Pfablhau;