Teil eines Werkes 
Vierter Band (1778)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

wo Ws 1

SENEN PUTEN CERN AIRN LI PNA PULSA USTER RU WU FPWUPEI

LE

SCIAGRAPHIA

der in dem Vierten Bande der

OECONOMIA FORENSIS

- enthaltenen Materien,

EN RS SI IEIN

Siebente Abhandlung.

Von den ſo wohl wirthſchaftlichen als rechtlichen Wahrheiten, welche

bey Abſonderung des Lehns und Erbes zu wiſſen nothig ſind,

Sem Einteituag in gegenwärtige Abhandlung. S«- 1;

-

ES -

"5 -

2,

3. 4.

400) -.

TT

oa ou

PI

IT.

Die meiſte Einſchränkungen bey den adlichen Gutsbeſißern entſtehen durch die auf denſelben haftende Lehnsverbindlichkeiten.- S. 2.

Watum die Lehne nur blos von dem männlichen Stamm und nicht von dem weiblichen beſeſſen werden können. S. 2.

Won den Kunkel-Lehnen, und- daß ſelbige nicht zur Regel genommen werden - können. S. 3.:

Daß ſich zu jekigen Zeiten, da allenthalben der miles perperuus eingeführet, die urſprüngliche Abſichten der Lehne gar ſehr geändert haben. S. 4. Daß aber dem ohnerachtet die Lehnsfolge des männlichen Geſchlechts zur Er-

haltung der adlichen Familien, woran einem Staat gar- ſehr gelegen, beyzube- halten ſey. S- 4.

Fortſeßung des Worigen. S. 5« Dafß aber die Beybehaltung der jekigen'männlichen Lehnsfolge nicht ein be- ſtändiges, zur Erhaltung: der adlichen Familien dienſames Mittel ſey, wobey

zugleich) von den verſchiedenen Theilungsarten der Lehngüter Erwehnung ge- ſchiehet. S, 6.;

. Das Vorige-wird näher ausgeführet. S. 7.

Daß die Verbindung des Rechts der Erſtgeburt mit der männlichen Lehnsfol- ge der ſicherſte Weg zur Erhaltung der adlichen Familien ſeyn würde. S. 8.

Der dagegen gemachte Einwand wegen Unterhaltung der bey dem Rechte dex Erſtgeburt zurüFbleibenden vielen Adlichen männlichen Geſchlechts wird wider-

.. leget. S, 9.

a' 6.12%