Vorrede, Fchickte Verbindung der-dkonomiſchen.Säße mit dem,.was die Rechtslehrer aus
„der Rechtsgelahrtheit und den eingeführten Gewohnheiten feſtſezen'wollen, an.
Der Verfaſſer glaubet.alſo ſeine Abſichten„die er'bey dem ganzen Werke
'hat, nicht verfehlet zuhaben,-wenn er ſich in dem gegenwärtigen Bande mit Ent-
wickelung ſo vielfacher Zweifel,„die man in dieſer Materie allenthalben antrift,
:beſchäftiget.
„Man ſtellet.nicht in Abrede, daß bey dieſer Gelegenheit viele Kleinigkeiten
mit eingemiſchet worden, welche vielleicht manchem Leſer, um davon etwas zu er-
wehnen, der'Mühe nicht.werth geweſen zu ſeyn'ſcheinen werden.“ Von ſelbſt'aber wird dieſe Bedenklichkeit hinweg-fallen,-wenn man:in Erwägung ziehet, daß theils bey einem zuſammenhangenden Vortrage auch das kleine'nicht vergeſſen werden muß, und. andern Theils bey:den Erbſonderungen ſehr oft Unmündige concurriren, von deren Vormündern und Curätoren:nichts,:es ſey.äuch ſv geringe als es wolle,
Übergangen-noch nachgegeben werden kann.
Und. hiedurch-werden.ſich die Bemühungen-des Verfaſſers, wenn er ſich
ſehr oft.auch mit Kleinigkeiten abgeben-müſſen, von ſetbſt-rechtfertigen. - Der Verfaſſer: iſt zwar Willens,:die.nach dem wegen dieſes Werkes.dem Publicum vorgelegten Ankfündigungsblatt.noch rückſtändige Abhandlungen von ſol»
<en Materien, bey welchen.eine geſchickte Verbindung der. ökonomiſchen und-
juriſtiſchen Wahrbeiten-ſchlechterdings nothwendig iſt;'in einem Fünften Bande nachzuhölten, und dadurch;ſein-Verſprechew.ohne Ausnahme zu erfüllen. Da er aber ſelber-währgenommen„daß dieſes Werk:wegen Ermatigelung eines vollſtändigen Regiſters weit weniger-brauchbar iſt,.als es ſonſt vielleicht ſeyn würde, wenigſtens:deſſen Gebrauch durch.deſſen Abgang. gar ſehr erſchweret wird, ſo'hat ihn ſolches bewogen, dem-gegenwärtigen Bande-ein dergleichen vollſtän- diges Beal-Bettiſter voniallem demjenigen, was bisher in den Dier erſten Bänden vorgetragen worden iſt, beyzufügen,"Den 1, May 177835 119
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