528 Sechstes Hauptſtükk:
: 6.1230.“: ':Votn den Holz/- nd HUUEERELL 27 3 welche durch einen übermäßigen Zolz: ; verkauf veranlaſſet werden, Wir kommen nunmehr zu einem Wirthſchaftstheil, in welchem ſich wohl die häte Figſten und wichtigſten Deteriorationsfälle zu ereignen pflegen.„Es iſt Zolz und Waldung, die ich hierunter meyne.; 3 . Die Zeitbeſißer und Genießbraucher ſind zur übermäßigen Abnußung dieſer Wirth- ſchaftgrubrif beſonders geneigt. Denn da ſie wiſſen, daß das Gut nach ihrem Tode, oder nach Verfließung einer gewiſſen Zeit, wieder abgetreten werden muß, ſo beobachten fie nur ſelten darunter die gehörige Schranken, Sie präripiren gleichſam die Waldabnußung auf viele Jähre, und laſſen gemeiniglich den Nachfolgern mur einen bloßen Schatten davon. In wohlgeordneten Staaten pfleget daher den Lehns-, Majorats- und andern vergleichen Familienſtiftungsbeſißern durch öffentliche Geſeße, wieweit ſie in. der Holznuß»- ung gehen können, vorgeſchrieben; auch wohl ſolche Vorkehrungen, daß der. von ihnen vor- „genommene Holzverkauf vorher jederzeit, ob er au< verhältnißmäßig ſey, unterſuchet wer- den müſſe, getroffen zu ſeyn.» 7 j Und wenn dieſes auch nicht wäre, ſo ſtehet doch den Agnaten und nächſten Nach- Folgern, darauf-ein wachſames Auge zu haben; und einem übermäßigen Verkauf oder an- dern Verſchwendung des Holzes, durch gerichtliche Hülfe einen Einhalt; zu<un, allemahl frey.-;| . Dieſe Vorkehrungen ſind zu allen, beſonders aber denjeßigen Zeiten, wo das Holz zu einem ausnehmenden hohen Preiſe ſtehet, und ſich allenthalben Käufer und Liebhaver.in Menge dazu. finden, höchſtnöthig. Der Reiß einer ſo anſehnlichen Einnahme, den der Holzverkauf in unſern Tagen gewähret, iſt zu ſtark, als daß auch die uneigennüßigſte Be- „Fißer, wenn ſie nicht darunter eingeſchränfet werden, derſelben widerſtehen ſollten.
CG. 231 Bon den Solz! und Waldungs Deteriorationen, die durch einen übermäßigen Zolzver' 4 Xauf verurſächet worden, wird ferner forrgeſetzet, ſſen der Sache näher treten, und einige von den in der Holz- und Baldrubrik vorfallenden Deteriorationen beſonders erörtern.; Die. gewöhnlichſte iſt wohl dieſe, daß die Beſiker die Waldnußung übertreiben, und mehr Holz unter ihrer Beſißungszeit verfaufen, als nach forſtmäßigen Gruündſäßen geſche-
Jedoch wir mu
hen können und ſollen-;; CARR dnußung bringet es-von ſelbſt mit'ſich, daß niemänd mehr Holz.
- Die Natur der Wa!| hr'% verfauſfen oder ſonſt verbrauchen müſſe, als die unbeſchadigte Erhaltung des Waldes-zuläſſet.
Mit Einem Worte, es iſt ein kaufen berechtiget, al dur den jungen Zuwachs wieder erſeßet werden kann. Die Ord- nung erfordert es daher; daß von dem ganzen Walde eine Eintheilung, wieviel aus demſel- ben jährlich, ohne Ruin des Waldes ſelber, verfaufet werden Fönne, gemachet werde.
ufet der Beſiker mehr, als das durch dieſe Eintheilung beſtimmte Quantum
Berka[2]" beträget; ſo begehet er dadurch eine offenbare Deterioration, die er, dem Eigenthümer oder
Nachfolger zu erſeßen, ſich nicht entdrechen fann.- JInzyi-
n Beſißer von dem alten; Holze niemahlen mehr zu vew


