Teil eines Werkes 
Dritter Band (1777)
Entstehung
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526 Scechstes Hauptſtück,

S8. 227: Von den. bey einem Rohl: und Mibi vorfallenden Deteriorationen. Die Deteriorationen, die bey dem Gartenbau vorfallen können, ſind mancherley, Ich will ſelbige'nür kürzlich anzeigen, und bey einer jeden Art das Nöthige bemerken... 5.

: I. Der Gartenbau kann, beſonders bey den Kohl- und Kuchelgärten, zuvör«- derſt dädurch deterioriret und in ſchlechtere Uniſtände geſeßet werden, wenn er nicht. in. be ſtändiger gehöriger Düngung unterhalten wird, wie ich ſolches bereits oben bey Anführung der nothwendigen Gartenerhaltungskoſten mit mehrerm erinnert habe.'

2. Ein Kohl- und Kuchelgärten wird ferner deterioriret, wenn er nicht von Zeit qu Zeit wieder von neuem xajolet, und dadurch das Ueberhandnehmen des Unfrautes ver- hindert wird.- 4-66.

Dieſe Deterioration iſt an ſich wichtiger als die erſte- Denn ein mageres und ausge- ſogenes Gartenland.aufs neue in die gehörige Düngung zu ſeßen, hält nicht ſo ſchwer,-als daſſelbe von dem Unfraut und Quecfen, wodurc< es zu allen Gartenfrüchten gänzlich un- tüchtug.gettac<f wird, zu reinigen:-. TEBefH Sonſt Fommt'der Srſaß dieſer beyden'Arten von Deteriorationen,.nach Maßgebung des zweyten Membri des fünften rechtlichen Sakes blos darauf an, daß die abgängige Abe. nußung bis zur Wiederherſtellung des Gartens in ſeinem vorigen Stande, wozu billigeine. Zeit von 3 Jahren.ausgeſeßet werden mag, nebſt den zur ſtärkern Bemiſtung.oder neuen, Rajolen-des-Gartenlandes erforderlichen Koſten, erſeßet werde.:

; YZ. 228.>: i Wodurch ein Obſt- und Baumgarten deterioriret'werden köme HZ; Ein Baum. und Obſtgarten wird.deterioriret und in ſchlechte Umſtände. geſeßet, 1-4 Wenn-an die Stelle.der abgeſtorbenen und ausgegangenen Bäume nicht- wieder gute und tüchtige.neue Stämme geſeßet worden, j." Daß ohne dieſe Vorſicht fein Baumgarten erhalten werden könne, giebet.die Ver-, nunfe ſelber, und ich habe.bereits bey Abhandlung der Materie von Meliorotionen ausdrück- lich gezeiget, daß dieſes eine Schuldigfeit aller Gutsbeſißer ſey, durc< deren Unterlaſſung: ſie, ſich eines Verſehens vonder erſten und gröbſtenArt ſchuldig machen.: 2. Demnächſt muß es.auch. als eine unſtreitige Deterioration. eines Obſtgartens angeſehen werden, wenn die Bäume nicht gehörig gepflegec und gewartet worden ſind. Zu-dieſer Pflege-gehöret beſonders,<:

a) daß dieſelben von Zeit zu Zeit anden Wurzeln unigraben und-mit furzen Miſt belege werden. Hiedur erhalten ſie die abgehende Nahrungsſäſte wieder, und werden in beſtändigen tragbaren Stande erhalten.

b) Daß ſie jährlich. von dem ſich anſeßenden Moos gereiniget werden. Wie ſehr die Tragbarkeit der Obſtbäume, wenu ſolches unterlaſſen wird, gehindert werde, iſt.allen Gartenverſtändigen zur Gnüge bekannt. Ja, es iſt ſolhes-nicht ſelten, die einzige. Ur-

- ſache ihres frühzeitigen Abſterbens und Ausgehens. 0.

c) Daß endlich dieſelben jährlich von allem Ungeziefer gehörig geſäubert, und beſonders bey Angange des Frühjahres die ſchädliche Raupenneſter ſorgfältig abgenommen werden.

Das Ueberhandnehmen der Raupen und des Ungeziefers ſeßet nicht allein die Bäume ! in