504 7 Sechſtes Hauptſtüls
; Es iſt zwar ſchon vorhin erinnert worden, daß in unſern Tagen mehr auf die Vep«“ wüſtung der Wälder, als auf neue Anlegung derſelben gedacht wird. Junzwiſchen iſt doch Boch ein Fall übrig, in welchem man einen ſchwächen Schätten von einer Holzvermehrungs- Begierde erbliet.:
Viele Landgüter ſind mit großen unfruchtbaren weder Gras noch Setreide bringen» den Sandbergen und Schollen geplaget. Da nun dieſelben zu feinem andern Gebrauch angewendet'werden können, ſo.ſiehet ſich ein Gutsbeſißer, um doch das Sut nicht ohne alle Verbeſſerung wieder zu verlaſſen, gezwungen, ſolche ſandige Berge und Segenden'mit Kiehnäpfeln beſäen zu laſſen;
Ob wohl ein ſchlechter Boden auch nur ſchlechtes Holz bringen kann, ſoiſt.doch im- mer beſſer, daß dieſer Plaß auf eine ſolche nur allein mögliche Not Orlnfet Mos-% daß er ganz und'gar müßig liegen bleibe.
Und in dieſem Betracht kann einer ſolchen Unternehmung das Recht einer nüklichen Verbeſſerung nicht abgeſprochen werden. zumahl wenn es.in einer Gegend-geſchiehet,: wo im 7 nf iſt, Denn da iſt: auch öfters der bloße Tanger und Strauch angenehm und. nüßlich,;
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Warun aber von ven Zeitbeſitzern. und. Genießbrauchern oder deren Erben dess Halb Feine Vergütigung gefordert werden Fönne.;
Einen Dank verdienet ein Zeitbeſißer und Genießbraucher, der eine dergleichen Be- mühung übernommen hat, zwar allerdings."Db er aber auch mehr, als dieſen, davor ex- halten werde, daran zweifele ich billig.;
Dieſe Art von Melioration iſt gar nicht dazu gualiſiciret, daß eine Vergütigung davor gefordert werden kaun. Deun wirklich baare Auggaben laſſen ſich. dabey faſt gar nicht denfen, j"
Alle Arbeiten, ſo dabey nöchig ſind, können ganz füglich mit eigenen Leuten und Geſpann beſtritten werden. Das Pflügen ſolcher Plätze iſt zu einer Zeit, wo man ſonſt in den Wirthſchaftsgeſchäften nichts verſaumen kann, mit der größten Bequemlichfeit zu be- ſtreiten. Das Auslegen der Kiehnäpfel in die gezogene Furchen, iſt eine Arbeit, die von Kindern verrichtet werden kann- Die Anſchaffung der nöthigen Kiehnäpfel wird wohl eben- falls keine beſondere Koſten verurſachen fönnen. Denn wenn man ſie auch nicht ſelber Hätte, ſo wird man doch einen jeden Nachbar, ein ſo löbliches Unternehmen dadur< zu befördern, bereit finden. Es. fallen alſo alle nur mögliche Ausgaben von ſelbſt hinweg, und bleibet keine Urſache übrig, worum die ſowohl lub titulo lucrativo äls oneroſo beſißende Genieß- braucher davor eine Vergütigung fordern könnten. Denn das, was mit eigenen Leuten und aus dem Gute ſelber beſtritten werden kann, ſind, wie die deshalb von uns in dem erſten Abſchnitt angenommene Rechtsſäße' ganz deutlich beſagen, beyde Arten von Gü- terbeſißern ohne Vergütigung zu übernehmen verbunden«
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