Bon der richtigen Beſtimmung von den auf den Landgütern xx. 503 zeit weggenommen werden; will, bey dieſer Gelegenheit gar ſehr zertreten und beſchädiget
zu werden pfleget,
Beſonders in deu Ficht- und Kieferwäldern geſchieht es nicht ſelten, daß durch eis nen heftigen Sturm eine übermäßige Menge von Bäumen umgeſtürzet, und ein großer Theil des Waldes damit bede>et wird, welcher Unglücksfall in der Forſtſprache unter dem Namen von Windbpruch bekannt iſt.
- Wenn nundieſe ungeheure Menge Holz nicht beyzeiten weggeſchaſt und der Wald von neuen rein gemachet wird, fo iſt es ganz natürlich, daß der junge Aufſchlag darunter gewaltig leiden, und der ganze Zuwachs dadurch. auf viele Jahre zurückgeſeßet werden
„müſſe. Mit Recht rechne ich daher zu den nothwendigen Holzerhaltungsfoſten
3. diejenigen, die zur Abräumung eines ſolchen Windbruches, und überhaupt alles überflüßigen Lagerholzes, zu verwenden ſind.
In einer Gegend, wo Mangel an Holz iſt, fällt dieſes zwar nicht ſchwer, inden! es von den Nachbaren gegen Bezahlung gar bald. abgeholet zu werden pfleget.
Allein. in Gegenden, wo allenthalben überflüßiges Holz vorhanden iſt, verurſachet dieſe Abräumung ſchon mehrere Schwierigkeiten. Es kann zwar. dieſes Holz auch da durch die Holzmiethen der benachbarten Bauren nach und nach conſumiret werden. Hiezu werden aber viele Jahre erfordert, und dieſes verſtattet der junge Aufſchlag nicht, ſondern die Nothwendigkeit erfordert es, daß ſolches bald geſchehe.
Kein. ſicherer und geſchwinder Mittel iſt daher, als daß das überflüßige Holz in Klaftern geſchlagen und entweder zum bequemen Verkauf oder anderweitigen nüßlichen Ver- brauch auf behalten werde.. Wenigſtens wird dochy dev Schade, den der junge Auſſchlag durch das längere Liegen deſſelben leiden würde, dadur< gehindert.
Dieſes Abräumen und Klafterſchlagen verurſachet zwar allerdings einige Koſten. Dieſe. ſind aber nur. eigentlich.als ein Vorſchuß anzuſehen, inden auch an den wohlfeileſten Holzarten dennoch wenigſtens die Schlagerlohnfoſten immer wieder herauskommen müſſen. Ja, einem aufmerkſamen Beſißer kann, wie unten bald mit mehrern gezeiget werden wird, ein NSE Unglücksfall und Windbruch öfters zu allerhand nüßlichen Meliorationen: Anlaß geben.
? ugs ſey wie ihm wolle, ſo.iſt und bleibt die Abräumung, eines ſolchen Windbruches allemahl eine nothwendige Schuldigkeit eines jeden Zeitbeſikers und Genießbraucders, und er ſichet ſich bey deren Unterlaſſung der Gefahr,. wegen einer durch ſeine Schuld vorgegan» genen Deterioration in Anſpruch genommen zu werden, ausgeſeßet./
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Von dem Ausſäenz der Riehnäpfel in ſandigen Gegenden zur Zervorbringung: neuer Fichtwälder, und daß ſolches am und für ſich ein wirklich nuügliches Unternehmen ſep. ; Nachdent wir ſol<ergeſtalk dasjenige, was zur Erhaltung, eines Waldes nothwen- dig iſt, vorgetragen, ſo müſſen wir auch. die nüßlichen Koſten, die ein Zeitbeſißer oder Ge» nießbraucher in der Bewirthſchaftung, des Waldes angewendet hat, in. nähern: Betracht nehmen.
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