Teil eines Werkes 
Dritter Band (1777)
Entstehung
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498,'' Sechſtes Hauptſtück, 335 die übrige 26 Rthlr, müſſen dem Beſißer, der dieſe Melioration übernommen hat, ver- gutiget werden.

G. E83»

Von der Anlegung beſonderer Luſtgärten überhaupt, und wie ſolche auf dem Lande-/ ganz füglich mit.den gewöhnlichen Ruchelgärten verbunden werden Xönnten.

Die dritte Gattung von Gärten, die man auf dem Lande antrife,. machen die ſo genannten Luſt- oder Ziergärten, die nur blos zum ſinnlichen Vergnügen eingerichtet ſind, und ſonſt än ſich keinen, wahren Nußen gewähren, aus, c

Dieſe Art von Garten verurſachet bey den Meliorationsfällen öfters ſehr vielen Zwiſt und Streitigkeiten, und es wird daher nicht überflüßig ſeyn, auch hierunter das- thige anzumerken.:

I< habe bereits mehrmahl erinnert, daß einem Landwirth gar nicht veraärget werden könne, wenn er in allen Stücken, beſonders aber auch bey dem Gartenbau, das Angenehme mit dem Nüßklichen verbindet, und auf ſolche Art ſein ſinnliches Vergnügen zu befriedigen ſuchet.|!

. Allein hiezu werden keine große beſondere Pläße, worinn viele Scheffel Getreide ausgeſäet werden können, und ſich dennoch kein Huhn darinn zu ſättigen vermag, erfordert. Dieſe Verbindung des Angenehmen mic dem Nüßlichen kann ganz füglich bey den gewöhn- lichen Kuchelgärten, durch Anlegung ordentlicher Gänge, Hec>en, mit allerhand Blumen geſchmückter Rabatten, auch wohlangelegter Springbrunnen und anderer zur Vergnügung des Auges dienenden Zierrathen, geſchehen..

Wenn alle Landwirthe über dieſen Artikel ſo, wie ich, dächten, ſo-würden auf dem Lande keine andere Luſtgärten, als von vorbemeldeter Art, angetroffen werden. Denn hier trift nicht allein das ſich nach dem Ergöblichen ſehnende Auge ſeine Befriedigung an, ſondern. es muß auch einem richtig- und gründlich- Denkenden zum wahren. Vergnügen gereichen, wenn er außerdem zugleich eine Menge der nüßlichſten Früchte, in der beſten Ordnung gepflanzet und geſärt, erblicfet.

G' 784+ Warum aber auf großen und wichtigen Gütern auch die Anlegung eines beſondern Luſtgartens nachgegeben werden könne.

Allein, wie es unvernünftig ſeyn würde, einem andern ſeine Deukungsart, die mit deſſen Neigungen nicht übereinſtimmet, aufbürden zu wollen,(o werden ſich auch noch immer Güterbeſißer finden, die hierunter ihre Leidenſchaften, wenn ſie nicht ſonſt durch den Mangel des Geldes daran gehindert werden, zu vergnügen ſuchen.;

Bey kleinen und mittelmäßigen Gütern wird zwar die Anlegung ſolcher befondern blos.zur äußern Pracht gereichenden Luſtgärten allemahl eine Thorheit bleiben. Denn wenn man auch die auf deren Anlegung verwandte Koſten verſchmerzen könnte und wollte, ſo wird doch durc< die Erhaltung derſelben dem Gute ſelber eine Laſt aufgebürdet, die einen großen Theil ſeiner Einkünfte wegnimmt,. und den künftigen Beſißern, die mit dem erſten Anleger ſolcher Gärten nicht eine gleiche Denkungsart, und vielleicht auch nicht ein gleiches Vermo-

gen beſißen, ſchr beſchwerlich fällt. TZ 4 4 SE:| Auf