Teil eines Werkes 
Dritter Band (1777)
Entstehung
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Summariſcher Jnnhalt. XXI

394- Welche Preiſe bey der Taxirung des Viehes zum Grunde zu legen. S. 292. » 395. Was bey der Taxe des Wiehes wahrzunehmen, wobey einer beſondern Ab- ſchäzungsart des Rindviehes nach den Sorten gedacht wird. S. 292.

- 396. Warum dieſe Abſchäkßungsart nicht an allen Orten rathſam ſey.S. 294.

397- Wie es mit der Uebergabe der Schäferey zu halten. S- 295.;

398. Pag dex Ablieferung der Saaten, und was dabey zu beobachten nöthig iſt. - 295:

- 399. Warum bey der Uebergabe eines verpachteten Gutes auch der zu Felde ge- fahrne friſche Miſt und die umgepflügte Bracke mit verzeichnet werden müſſe. S. 256.

- 400, Warum, ob die Saaten drey- zwey- oder einfährig beſtellet worden, in dem Uebergabeprotocoll anzumerken nöthig ſey. S. 297.

- 401. Von der ſogenannten todten Fahrniß, und was bey deren Taxirung zu be- obachten. S. 297. Sb E 4

- 402. Warum die dem Pächter zu überliefernde Beylaßſtücke tauglich und brauche bar ſeyn müſſen. S. 298.

- 403. Von den zum Beylaß gehörigen Brau- Brandtwein- und Hausgeräthe, was dahin eigentlich zu rechnen ſey.S. 299.

- 404. Warum auch dieſe Stücke gehörig abſchätzen zu laſſen nöthig. S. 300.

405RUM"Es der Pächter das in der Wirthſchaft befindliche Geſinde verlan-

gen könne. S. 300.

406. Daß aber auch der Pächter das auf dem Gute befindliche Geſinde annehmen,

und wenigſtens das Jahr ausdienen laſſen müſſe. S. 30x.

- 407. Von dem von der Tradition bis zur Erndte benöthigten Brod- und Futter- korn, und warum es vor beyde Contrahenten wohl gethan ſey, daß ſolches als ein Beylaß mit übergeben werde. S;: 30x.

- 408. Von der nöthigen Berechnung wegen der öffentlichen Abgaben, Deputats- und Gefindelohns. S-. 302.

- 409. In wie weit der Pächter zu den Feuer-und Viehſtexbens- Societäten, wo ſolche eingeführet ſind, beyzutragen ſchuldig ſey. S- 303.

- 470. Von der Uebergabe und Werzeichniß der Gebäude. S. 304.

- 411- Entſcheidung der Frage, ob, wenn des Beylaſſes in dem Pachtcontract nicht

gedacht, der Pächter ſolchen dennoch zu fordern bexechtiget ſey. S- 305.

Vierte Abtheilung.

Von den bey Verpachtung der Güter vorkommenden- verſchiedenen Evictionsfällen,

5. 412. Einleitung in dieſe Abtheilung. S. 306,|

- 413. Warum dieſe Materie nach der Ordnung, die wir bey Erörterung derſelben in Kaufs-und Verkaufsfällen beobachtet haben, abgehandelt werden ſoll. S. 307.

- 414. Daß, ſo wenig der Pächter, als Eigenthümer, wegen des Gutsertrages, Gewährleiſtung fordern fönne- S. 307.

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S. 415.