Teil eines Werkes 
Dritter Band (1777)
Entstehung
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5 Sum

mariſcher Iuynhalkt.

6. 226. Daß zu ſolchem Ende die Pöchter von den ſämmtlichen Pachtjahven eine ök0-

nomiſche Rechnung führen müſſen. - 227. Warum in dieſen Oekonomiere

S. 155-

<hnungen nicht blos die Einkünfte des Acfer-

baues, ſondern die ſämmtliche Einnahme des Gutes mit:aufzuführen. S. 155. » 2281 Won den Pachttemißionen wegen des VWiehſterbens, und was dabey vorläu-

fig zu bemerken. S. 157:

- 229. Bey welchen Vieharten das

annimmt, und was wege S. 157.'

Remißionsreglement eine Entſchädigung hierunter n Ausmittelung des Schadens feſtgeſeßet worden.

- 230. Won dem Antheil, den der Pächter bey einem Viehſterben ſelber tragen muß, und in wie weit er nur wegen des dadurch erlittenen Schadens Remißion zu er-

warten habe. S. x58.

- 231. Von dem Inhalt des Codex Fridericianus von den Remißionen wegen:des

Wiehſterbens. S. 160.

- 232, Von der dritten Art der Unglücksfälle,

zugeſtanden zu werden pflegekt. S. 162.

- 233. Wasiin dem Remißionsreg

winde verurſachten Schadens feſtgeſezet worden. S. 162. - 234. Was wegen dex übrigen Unglücsfälle in dem Codex Fridericianus verordnet

worden. S. 163.

paſſend ſey.* S. 166.

.. Fridericianus einlaſſen wollen.. S. 167. j - 238. Daß ſolchemnach bey den Privatpachten noch immer eine nähere Beſtiminung Pachtcontracten nöthig bleibe, und in welcher Ord-

der Remißionsfälle in den

nung dazu eine nähere Anweiſung gegeben werden ſoll. S467125 find.S. 168,

- 239. Was bey dieſer Beſtimmung vor Grundſäße voraus zu ſeken

- 240.| In welchen Unglücksfällen eine Remißi

ſtandenen Schadens ſtatt

S. 166. atpächten nicht an

weshalb den Pächtern eine Remißion

ſement wegen des durch Feuer und große Sturm-

- 235» Inwie weit ſowohl das Remißionsreglement, als auch der Codex Fridericia- | nus, die Pachtcontraheaten ſchlechterdings verbinde. - 236."Warum das mehrbemeldete Remißionsreglement den Priv

» 237. Warum ſich die Privatpächter auch nicht gerne auf die Diſpoſition des Codex

on wegen des in den Feldfrüchten ent-

haben könne, und warum dabey auf keinen Particu-

[ar-Mißwachs Rüfſicht zu nehmen ſey. S- 169-: - 241- Won den Einſchränkungen, die hierunter bey der Ueberſchwemmung zu ma-

<en: S- 169.'

- 242, Von den Einſchränkungen in Anſehung des Heuſchreenfraßes.

S. 170.

'-- 243. Von den beſten und bequemſten Mitteln, wodurch der Schaden in den Feld- früchten auf eine zuverläßige Art ins Licht geſeßet werden kann.

- 244. Urſachen, warum die bloße bisher gewöhnlich

Halm hiezu nicht hinlängl

!- 245. Fotrtſekzung des vorigen.

(+ 246, Daß die unzuverläßigfei fahrung-gelehret werde;

. 0.173.

ich ſey- S- 171. S. 17287

S. 171. geweſene Beſichtigung auf dein

t oder Beſichtigung auf dem Halm auch durch die Er- wovon ein merkwürdiges Beyſpiel angefhre wird.

G+ 247.