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mariſcher Iuynhalkt.
6. 226. Daß zu ſolchem Ende die Pöchter von den ſämmtlichen Pachtjahven eine ök0-
nomiſche Rechnung führen müſſen. - 227. Warum in dieſen Oekonomiere
S. 155-
<hnungen nicht blos die Einkünfte des Acfer-
baues, ſondern die ſämmtliche Einnahme des Gutes mit:aufzuführen. S. 155. » 2281 Won den Pachttemißionen wegen des VWiehſterbens, und was dabey vorläu-
fig zu bemerken. S. 157:
- 229. Bey welchen Vieharten das
annimmt, und was wege S. 157.'
Remißionsreglement eine Entſchädigung hierunter n Ausmittelung des Schadens feſtgeſeßet worden.
- 230. Won dem Antheil, den der Pächter bey einem Viehſterben ſelber tragen muß, und in wie weit er nur wegen des dadurch erlittenen Schadens Remißion zu er-
warten habe. S. x58.
- 231. Von dem Inhalt des Codex Fridericianus von den Remißionen wegen:des
Wiehſterbens. S. 160.
- 232, Von der dritten Art der Unglücksfälle,
zugeſtanden zu werden pflegekt. S. 162.
- 233. Wasiin dem Remißionsreg
winde verurſachten Schadens feſtgeſezet worden. S. 162. - 234. Was wegen dex übrigen Unglücsfälle in dem Codex Fridericianus verordnet
worden. S. 163.
paſſend ſey.* S. 166.
.. Fridericianus einlaſſen wollen.. S. 167. j - 238. Daß ſolchemnach bey den Privatpachten noch immer eine nähere Beſtiminung Pachtcontracten nöthig bleibe, und in welcher Ord-
der Remißionsfälle in den
nung dazu eine nähere Anweiſung gegeben werden ſoll. S467125 find.„S. 168,
- 239. Was bey dieſer Beſtimmung vor Grundſäße voraus zu ſeken
- 240.| In welchen Unglücksfällen eine Remißi
ſtandenen Schadens ſtatt
S. 166. atpächten nicht an
weshalb den Pächtern eine Remißion
ſement wegen des durch Feuer und große Sturm-
- 235» Inwie weit ſowohl das Remißionsreglement, als auch der Codex Fridericia- | nus, die Pachtcontraheaten ſchlechterdings verbinde. - 236."Warum das mehrbemeldete Remißionsreglement den Priv
» 237. Warum ſich die Privatpächter auch nicht gerne auf die Diſpoſition des Codex
on wegen des in den Feldfrüchten ent-
haben könne, und warum dabey auf keinen Particu-
[ar-Mißwachs Rüfſicht zu nehmen ſey. S- 169-: - 241- Won den Einſchränkungen, die hierunter bey der Ueberſchwemmung zu ma-
<en: S- 169.'
- 242, Von den Einſchränkungen in Anſehung des Heuſchreenfraßes.
S. 170.
'-- 243. Von den beſten und bequemſten Mitteln, wodurch der Schaden in den Feld- früchten auf eine zuverläßige Art ins Licht geſeßet werden kann.
- 244. Urſachen, warum die bloße bisher gewöhnlich
Halm hiezu nicht hinlängl
!- 245. Fotrtſekzung des vorigen.
(+ 246, Daß die unzuverläßigfei fahrung-gelehret werde;
. 0.173.
ich ſey- S- 171. S. 17287
S. 171. geweſene Beſichtigung auf dein
t oder Beſichtigung auf dem Halm auch durch die Er- wovon ein merkwürdiges Beyſpiel angefhre wird.
G+ 247.


