092.
„XI Summariſcher. Jnnhalt.
H. 192.. Warum die weiten Fuhren auch beſonders alsdenn,. wenn ſie zu unrechter ";. Zeit gefordert werden, den Bauern zum Verderben gereichen,. und was dieſer- “ halb in dem Pachtcontract vor Vorſichten zu nehmen. S. 122. » 193. Von dem Aufſchwellen der Dienſte, und. warum ſolches vor die Bauern. ſehr Ni nachtheilig, folglich in dem Pachtcontract zu unterſagem'nöthig...S. 123. 194« Föortſekung des vorigen, wobey zugleich gezeiget wird, daß dieſer Mißbrauch .. nicht allein ſchädlich- fondern auch, offenbar ungerecht ſey. S. 124.' "29 195. In welchen Fällen hierunter eine Ausnahme zu machen, und wie überhaupt “= dieſes Puncts wegen die Bedingungen des Pachtcontracts einzurichten. S. 125. 196.„DVarum auch das eigenmächtige Setzen der Dienſtbauern auf Dienſtgeld den '"Zeitpächtern nicht zu verſtatten, ſondern ihnen deshalb in dem Pachtcontract 0. die nöthige Schranken zu ſeßea. S. 125.+ -s 197. Einigen hiergegen zu machenden Einwendungen wird begegnet, und dabey zu- 7 gleich ein Unterſcheid zwiſchen den, den Bauern eigenthümlich zugehörigen Gü- tern, und denjenigen, ſo von bloßen Laß-und Leibeignen Bauern beſeſſen. wer- - deny gemachet. GS. 1256. AMT j ii ee. 198. Warum dieſes an ſolchen Orten, wo die Dienſtbauern keine gewiſſe beſtimmte 7 Dienſttage haben, ſondern den ſämmtlichen Ackerbau ohne-Beſtimmung beſtel- len müſſen, nicht allein ſchädlich, ſondern auch in. Anſehung der Bquern ſelber "ungerecht, folglich gar nicht zu dulden ſey- S- 128. ' 199... In wie weit eine Dienſtverwandlung in Pacht- oder Dienſgeld mit Worbe- | wußt und Einwilligung des Eigenthümers auf eine demſelben. unſchädliche Art =<“ ſtätt finden, und deshalb eine Ausnahme gemacht werden könne.. S. 128.- 200... Warum ein Zeitpächter aquc< das Dienſtgeld oder"Pacht nicht wiederum in Raturaldienſte verwandeln könne.. 129. *s 206. Aus was-Urfachen eine ſolche von dem Pächter vokgenotnmene Veränderung ſchädlich, und daher in dem Pachkcontract. vorzubeugen nöthig ſey.. S. 130. 202» Warum dieZeitpächter gemeiniglich ſehr geneigt ſind,-den Bauern, auch ohne Vorwiſſen dex Herrtſchafk, Worſchuſſe voa allerhand Getreidearten zu thun.
S.- 131. 7 203. Daß aber ſolches vor die verpachtende Herrſchaft höchſt ſchädlich. und daher j nicht zu dulden ſey. S- 132.. - 204. Von den kleinen Leuten, an Häuslern- Hauſinnen und. Einliegern, daß: ſol- de ebenfalls vor den Eigenthümer ſehr nüßlich- und daher auf deren Erhaltung . bey den Verpachtungen zu denken. GS. 134.; * 205, Wozu die Zeitpächter, um die Erhaltung dieſer nüßlichen Leute zu bewirken, - in dem Pachtcontract verbindlich zu machen.„S. 136.“ 206, Won dem Unterſcheide der in den Pachtſachen öſtexs vorkommenden Evictions- und Remißionsfälle. GS. 138- ERES R 08 M j -*s 207. Von den Evictionsfällen, woher ſelbige entſtehen. S. 139. » 208, FSortſezung des vorigen„ daß die meiſten Evictionsfälle wegen der angegebewen Ausſgaten entſtehen, und warum in dem Pachtconträct- eine allgemeine Entſa- - gung auf ſäinmtliche Evictionsforderungen-nöthig, ſep. S..140....
6. 209.


