Teil eines Werkes 
Dritter Band (1777)
Entstehung
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Summariſcher Jnnhalt, XI

S. 175.- Daß der Pächter auch die Reparaturen der Teiche übernehmen müſſe, wo- xinn ſolche beſtehe, und auch dieſerhalb in dem Pachtcontract die nöchige Be- dingung zu machen. S..103.

- 176, Wie es bey ſolchen Teichen, welche wechſelsweiſe bewöſſert und auch wiede«- yum beſäet werden, wenn die Reihe der Beſäung in den Pachtjahren trift, in Anſehung der zu vergütigenden Ausſaat zu halten, S. 105,

- 177- Von den bey der wilden Fiſcherey gewöhnlichen Mißbräuchen der Pächter, worinn ſolc<e beſtehen, und daß denſelben in dem Pachtcontract vorzubeugen, ebenfalls nöthig ſey. S. 105.

- 178. Was vor. Vorkehrungen, damit der Pächter die Brut gehörig ſchone, zu machen. S. 107.

» 179- Wie ſich ein Eigenthümer zugleich in dem Pachrconträct vorzuſehen habe, daß der Pächter ſein wezen Schonung der Laichzeit gethanes Verſprechen auch wirk- lich erfüllen müſſe. S. 109.

- 180,"Daß die Fiſche auch in ihrer Jugend geſchonet werden müſſen, und zu ſolchem Ende eine Beſtimmung der Weite bey den Maſchen der Netze nothig ſey. S. x 1x,

-'18x. Daß ferner die Größe der Netze nach dem Verhältniß der zu beſtimmenden Gewäſſer zu beſtimmen. S. 112,

2.182. Warum auch den Fiſchen in den ſteher.den mittelmäßigen Gewäſſern, um zu ihrem gehörigen Wachsthum zu gelangen, von Zeit zu Zeit die nöthige Ruhe zu laſſen; und was deshalb in dem Pachtcontract vorzubedingen. S. 113.

» 183« Von der Gefahr, ſo die dienſtbaren Unterthanen bey den Zeitverpachtungen laufen, und daß ſolche unter allen die größeſte ſey. S. 114.|

- 184. Von dem Dienſtzwange, warum derſelbe zu mäßigen, und beſonders dein Pächter das Schlagen und Prügeln des Dienſivolfes zu unterſagen ſey. S. 1 08

- 185. Daß ſich der Pächter bey dem Dienſtzwange auch nicht der Geldſtrafen ge brauchen müſſe.. 116,|

- 186: Von den Grundſätßen, wornach die Pächter bey Abforderung dex Dienſte zu beurtheilen ſind. S. 115.

- 187. Vorſchlag, wie allen ſonſt von den Pächtern in Anſehung der Unterthanen zu befür<tenden Mißbräuchen durch eine einzige Clauſul des Pachrcontracts mit einmal vorgebeuget werden könne. S. 117.

- 188.. Warum die Bauern unter den Zeitpächtern durch die vielfältige ihnen zugemu- thete weite Fuhren am meiſten zu Grunde gerichtet werden.-S. 118.

- 189. Auf welche Weite dem Pächter die Fuhren der dienſtbaren Bauern, ohne das bey ihren ohnfehlbaren Untergang befürchten zu dürfen, zu verſtatten. S. 119.

' 150. Daß die weiten Fuhren den Bauern deſto verderblicher werden, wenn ſie theils zu oft, und theils zu geſ<Hwinde hinter einander geſchehen müſſen, und daher vm Pächter auch hierunter in dem Pachtcontract gehörig einzuſchränken ſey.

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' 191." Warum auch dem gewöhnlichen Mißbrauch der Pächter, die Bauern beſon- ders bey ſchlimmen Wege auf weite Führen zu ſchicken, in dem Pachtcontract vorgebeuget werden müſſe.- S. 121.

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