Teil eines Werkes 
Dritter Band (1777)
Entstehung
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Gummariſcher Jynhalt.

- Warum wegen des Tobacks- und Erdtoſſfelpflanzens in der Bracke die Zeit-

pächter einzuſchränken nicht nöthig ſey. S- 89. WE

Daß es aber hierunter mit den bekannten Rübſen eine ganz andere Bewand- niß habe. S. 89.; 1210609 4770 OBarum in den Pachtcontracken auc) gegen die den Pächtern gewöhnliche Vernachläßigung des Wieſewachſes die erforderlichen Maaßregeln zu nehmen nöthig ſey. S. 99.; In wie vielen Stücken man ſich hierunter gegen die Wernachläßigung der Pächter zu verwahren habe. S. 91.| 15,4 MWelchergeſtalt die Pächter zu gehörigen Aufräumung der auf naſſen Wieſen nöthigen Graben verbindlich zu machen. S. 91.' 4% t QBie es zu halten, wenn der Pächter die Aufräumung der ſämmtlichen Gra- ben nicht übernehmen kann. S. 52.

Was in Anſehung der Wieſen, von welchen das von Zeit zu Zeit wieder auf- ſchlagende Strauch abzuräumen, vor Worſichten zu nehmen. S. 93.

Von den Vorſichten, die bey denen eine wirkliche Bedüngung- nöthig habenden Wieſen zu nehmen ſind» S-94-, Von dem Gartenbau, und warum es rathſam ſey, daß ein Eigenthümer, der einen ordentlichen Garten hat, und ſolchen gerne in guten Stande erhalten wiſſen will, ſolchen von der Pacht ausnehme, und dem Gärtner zur Bereche- nung überlaſſe..S. 95.; In wie viel Stücken der Eigenthütner ſich bey dem Gartenbau gegen die Wer-, nachläßigung des Bächters zu verwahren habe. S. 95.

Von der Haltung eines geſchickten Gärtners, und warum es gut ſey, daß ſich der VerpäHter deſſen Beſtellung vorbehalte.' S. 96.

Auch wegen der richtigen Bedüngung. der Gärten muß in dem Pachtcontract die nöthige Vorſicht. genommen werden. S. 97.;

Nach was vor Grundſäken der zu den Gärten nöthige Miſt zu beſtimmen. S.97-| Fortſebung des vorigen, und daß bey dieſer Beſtimmung auch auf die Miſtart ſelber geſehen werden müſſe. S. 98.)

Con den zum Gartenbau nöthigen Arbeitern, und daß der Mangel daran nicht blos dem Pächter, ſondern auch dem Verpächter nachtheilig ſey.. 98.

Daß, um den Pächter zur richtigen Geſtellung der nörhigen Gartenarbeiter anzuhalten, die Anzahl derſelben im Pachtcontract zu beſtimmen nöthig ſey. S. 99.

Von der Fiſcherey- beſonders der Teichwirthſchaft, und daß, bey derſelben

; ebenfalls mancherley Mißbräuche und Bevortheilungen von Seiten der Zeit-

pächter, venen in den Pachtrontracten vorzubeugen nöthig iſt, zu befürchten ſtehen? S. 109.' Wie der Eigenthümer von dem Pächter bey dem Teichbeſat des lezten Pacht- jahres leicht bevortheilet, und in Schaden geſetet werden könne. GS; x0x, Wie man einem unrichtigen Teichbeſalz in dem lekten Pachtjaht in dem Pacht- contract vorzubeugen habe. S,. 103+/ 6 .. 175.