Vi Summariſcher Jnnhalt.
6. 127, Von den Vortheilen, die auch vor den Pächter aus dieſem Vorſchlage noth- wendig erwachſen müſſen.. 62...:'
- 128. Warum auch bey den bisher gewöhnlichen Pachtterminen auf das Verhält- niß der Jahreszeiten, nachdem der Pächter in denſelben mehr oder weniger Ein- nahme hat, Rückſicht genommen werden müſſe, und daß deshalb der Michae- ligtermin kein bequemer und wirthſchaftlicher Zahlungstermin ſey. S. 63.
- 129. Daß daher nur die. Weihnachten- Oſtern- und Trinitatistermine als bequeme Pachttermine anzuſehen, wie aber auch dieſe, wenn ſie wirthſchaftsmäßig ſeyn ſollen, eingerichtet werden müſſen.-'S. 64.
- 130. Von der beſten Art und Weiſe, die Pächter zur richtigen Erfüllung der ver- ſprochenen Pachttermine anzuhalten, und daß ſolches nicht ſicherer, als durch die Furcht in entſtehender Zahlung aus der Pacht geſeßet zu werden, bewirfket werden könne. S- 64-
» 131. Rechtliche Gründe, welche den Verpächter, den Pächter, bey nicht erfolgten richtigen Bezahlung der verſprochenen Termine, aus der Pacht zu ſeen, au- koriſiren. S. 65-.'
- 132. Die gemeine Meynung der-Rechtslehrer, daß dieſes nicht anders, als wenn. der Pächter das Pachtgeld von zwey ganzen Jahren ſchuldig geworden,'ge- ſchehen könne, wird widerleget. S. 656.
- 133. Daß; um dieſen Rechtsſtreit zu vermeiden, der ſicherſte Weg ſey, ſich, enk- weder durch eine dem Pachtcontract einzurückende Clauſul, oder auch das" be- kannte Pa&um Commiſlorium, das Recht, den Pächter bey nicht richtig einge- haltenen Pachttermine aus der Pacht ſeen zu können, vorzubedingen.! S. 67.
- 134. Abermaliger Zweifel der Rechtslehrer, ob ſolches von dem Pächter eigenmäch- tig geſchehen, oder er deshalb richterliche Hülfe ſuchen müſſe. S. 68.
: 135. Wie auch dieſen Weitläuftigkeiten durch Vorbehaltung der Jurisdiction über den Pächter auszuweichen ſey, wie ſich aber alsdenn der Verpächter bey“ der wirklichen Exmißion des Pächters zu verhalten habe. S- 68.
Dritter Abſchnitt.
Von den,. zur Einſchränkung der bisher bey den Pachten wahrgenommenen Schädlichkeit und Mißbräuche, in dem Pachtcontract ndthi- gen Bedingungen,:
- 136. Einleitung in dieſen Abſchnitt. S. 69.|;|
- 137. Von der Ordnung, in welcher die dahin gehörige Wahrheiten vorgetragen werden ſollen. S- 79..;
- 138. Daß die vornehmſten Mißbräuche der Pächter in dem AFerbau, theils in der unordentlichen Bedüngung der Felder, und theils in der übermäßigen Benu- kung der Bracke beſtehen.. S-70-;
- 139: Von dem erſten bey der Bedüngung von den Pächtern zu begehenden Fehler, m 4 einige AFerſtücfe übermäßig miſten, andere aber hingegen mager laſe
en. S,.71. | 6. 140


