Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
442
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442 Fünftes Hauptſtus.

find doch auch die meiſten Eigenthümer, durch falſche bey Einrichtungen der Pachten. ge- nommene Maaßregeln ſelberSchuld-daran, daß dieſelben gewiſſermaßen nicht andevs ver- fahren können, wie ich ſolches bereits 5. 24. beyläufig erinnert habe.

Eine Haupturſache hiervon iſt die kurze Zeit, die gemeiniglich zu einer ſolchen'Zeit- Pacht beſtimmet. zu- werden pfleget. Gewöhnlicherweiſe gehet ein Pacht-Contract nicht" länger als auf. Sechs Jähre, und öfters iſt ex auch- wohl auf Drey Jahre eingeſchränket.

Man nehme nur. den-einzigen Aferbau, welcher auf den meiſten Landgütern der Hauptwirthſchaftstheil zu ſeyn pfleget, und überlege dabey, ob ein Zeitpächter, wenn er zurechte kommen. und ſeine Pacht herausbringen will, wohl.anders, als. 27. die Schil- derung davon gegeben worden iſt, verfahren fönne.:

Wer den Ackerbau gehörig: betreiben... und ihm beſonders in der Düngung die er» forderliche Güte thun. ſoll, dem muß dazu wenigſtens. eine Friſt von Neun Jahren verſtat- tet werden. Binnen dieſen Neun: Jghren. bekommt. er jedes. Feld dreymahl unter ſeiner: Beſtellung, und alsdenn kann:mit Recht eine ordentliche Bewirthſchaftung und Bedüngung deſſelben gefordert werden.. Gehet: die Zeit derPacht noch auf mehrere Jahre hinaus, ſo iſt Der Pächter doppelt-ſtraffällig, wenn er ſolchen nicht in der gehörigen Ordnung erhalten hat.

Bloß beySechs Jahren, binnen welchen er faum den Aker kennen-lernen fann, iſt es unmöglich, daß er, wennrer ſeine Pacht herausbefommen will, bey einer ſirengen Beobachtung der Akerordnung. verbleibe. Er. muß es da, wo er es am erſten. zu erhalten Hofnung hat, ſuchen, und kann ſich an die künftigen-Folgen. nicht kehren.

Dieſe kurze Pachtzeit-gereichec ihm alſo. zu einer gar großen Entſchuldigung, went er-viele-Erbſen.und Wicken ſaet,. die fetten Aecker überflüßig. dünget und nußet,, und. die -magern hingegen wenig achtet.|

Man nehme einmahl, um dieſes dur<.ein Beyſpiel.zu: erläutern, an, daß ein' Pächter;. der nur Sechs Jahre zu ſiken hat, einen.großen' Theil ſeines Miſtes auf die gere Aecfer-bringen, und.dagegen den-fetten deſco weniger-davon mittheilen-wollte. Die Er-

fährung, wie ſchon oft: bemerfet worden, lehret daß der magere Acer von der erſten? Düngung: die ihm gegeben wird, nur wenige Wirkung. verſpühren-läßet, ſondern er ſeine' Fruchcbarkeit erſt alödenr, wenn ſolche wiederholet wird; zeiget: Da nun ein ſolcher Päch- rer, der nur auf Sechs Jahre gepachtet hat, von dem auf den magern Aer gebrachten Miſt gar keinen Nuten zu hoffen hat, und ihm.die fetten Ae>er.,. weil erihnen-einen Theil des

Miſtes entzogen, und dem.magern Acker.gegeben, ebenfalls nicht ſo viel einbringen fönnen;.

ſo iſt'einleuchtend, daß er.dieſes ſonſt ordnungsmäßige Verfahren bey.dem AFerbau, wetn: er bey der-Pacht-beſtehen will, unmöglich ſo genau beobachten könne. Werlanget man die ſes von ihm, ſo.muß.man ihm auch dic gehörige Zeit,. um. den an den magern AFer ges wandten Fleiß wieder heraus bekommen. zu können, verſtatten... Und hiezu würden in dies ſem Fall wenigſtens Zwölf Jahre, wenn ich,. daß der Aerbau alle-Sechs Jahre bedünget: werden könne, vorausſeße, erforderlich ſeyn:

Will man daher den Zeitpächtern die Schuld ihres bisherigen Betragens alleine auf den Hals ſchieben, und ihnen deshalb alle' Ausflüchte benehmen, ſo iſt es eine Nothwendig--

keit, daß die bisher"gewöhnliche Pacht- Fermine verlängert und. weiter hinausgeſeßet-werden..

Erlauben esſonſt: die Umſtände, ſo find Zwölf Jahre der.vernünftigſte Pacht-Termin; bey welchen alle Entſchuldigungen des Pächters, wenn-er: nicht ordentlich wirthſchaftet, weg» fallen; Iſraber ſolches nicht möglich, ſo. müſſen es doch, aus vorhin angeführten Urſachen,, wenigſtens-Neuyn Jahre ſeyn. S+ 54»