Von den bey Verpachtung der Landgüter, theils aus der tc, 441
glaube ich, daß die einzelne Verpachtung der zu einem Amte gehörigen Güter noch wohl ein Plus verſchaffen könnte, wie man denn auch ſolchesan verſchiedenen Orten ſchon einzu- ſehen anfängt, welches aus der Zergliederung verſchiedener Grundſtücke in Erbpachten ab» zunehmen iſt, Ein Privatus brauchet aber keinen ſolchen Generalpächter aus dieſer Urſa- dhe.| Er fann die Ordnung auf ſeinen Gürern ſelber unterhalten, oder ſolches durch anu- dere<hunlaßen. Es wäre denn, daß ſich dieſer Fall auf Landgütern ſolcher Perſonen, welche unter einer Curatel ſtehen, ereignete. Alsdenn hätte es gewiſſermaßen mit der Ver- faſſung der.landesherrlichen Aemter eine gleiche Bewandniß und Urſache,
Auſſerdem halte ich eine dergleichen Generalpacht auf Privatgütern aus einem doppelten Grunde nicht für rachſam.;:
Einmahl wird die Pacht dürch das-Zuſammenſchlagen ſämmtlicher Gütker von ſol- <er Wichtigkeit, daß<heils die Bewirthſchaftung derſelben von einem Manne nicht gehörig beſtritten und überſehen werden fann ,. und- theils. auch nur Wenige ein: ſo großes Werk, wegen der zu beſtellenden Sicherheit, zu übernehmen-im Stande ſind. I<. habe aber bereits oben bey einer andern Gelegenheit bemerket, daß Güter, deren Erpachtung nicht jedermanns Werk iſt, in der Verpachtung immer weir wohlfeiler fortgehen, als andere, die einem jeden anſtändig und anpaſſend ſind.:
Pächter, die 509 bis 1000 Rehlr. Caution beſtellen können, findet man noch ällenthälben!“ Deſto ſeltener aber ſind diejenigen, die, wenn von einer auf 4 bis 5000 Rchlr.. ſic) belaufenden Sicherheit die Frage iſt, damit aufzukommen vermögend ſind. Ganz natürlich iſt es daher, daß es bey der einzeln Verpachtung an Pachtluſtigen nicht fehlen, ſondern man darunter die freye Wahl haben wird, dahingegen bey einer vorha- benden Generalpacht es öfters ſchwer halten möchte, nur ein Subje&tum, welches die deg- halb nöthige-Sicherheit zu beſtellen vermögend wäre, ausfindig zu machen. Und mit dieſen müſte man, die übrigen Eigenſchaften möchten beſchaffen ſeyn wie ſie wollen, zufrieden ſeyn.
Demnächſt iſt hierbey ferner in Erwägung zu ziehen, daß bey Vertheilung ſolcher Güter die einzelne Pächter die Grundſtücke weit höher und beſſer, als wenn die ganze Maſſe zuſammen bleibet, und nur an Einen überlaßen wird, nußen können. Bey ver- ſchiedenen Gelegenheiten habe ich bereits angemerket, daß ein mäßiger Aerbau mehr als ein überflüßiger bringe. Große. Maſchinen können nicht ſogut regieret werden, als die fleinen. Ein Generalpächter Fann daher auch den Aerbau und alle übrige Gutgperti- yenzien nicht ſs nußen, als die einzelne Pächter, welche alles weit beſſer zu zwingen, an- zuordnen und unter einer ſteten Aufſicht zu halten, im Stande ſind.
Selbſt auf den landesherrlichen Aemtern, wo doch gewiß alles auf den genaueſten Fuß genommen wird, nimmt man öfters wahr, daß die Generalpächter von ihren Unter- Pächtern immer einige 100-Rthlr. mehr, als wovor ihnen das Gut oder Vorwerk ange- ſchlagen worden, erhalten,"'Wärum wollte ein Privateigenthümer ſol<en Gewinnſt nicht ſelber für ſich nehmen, ſondern dem Generalpächter laßen?
Warum die gewöhnliche, zu den WE 5 Belene Zeit, zu kurz ſey, und dadurch den - Pächtern zu der unordentlichen und übertriebenen Wirthſchaft, die man gemeiniglich von ihnen verſpühret, Anlaß gegeben werde. Das Betragen der meiſten Zeitpächter iſt zwar nicht ſo, wie es billig ſeyn ſollte, wie aus der 5. 27. leqq.. davon erzählten Geſchichte mie mehrern erhellet, Inzwiſchen Oecon, Fereus, 11, Theil, Kkkf' ſind


