433 Fünftes Hauptſtück.
Einem jeden iſt bekannt, wie ſehr die Wirthſchaftsarten und Verfa
"einander unterſchieden ſind. Faſt eine jede Gegend hat ves eigene Ee. Df Gewohnheit. Beſonders bemerket man ſolches in dem Acerbau, als dem Haupttheil der ganzen GN II eh ail 5 allein ganz verſchieden behandelt, ſondern er will auch öfters, wenn er ſich) fruchtvar De, eigen und das Seini j; hieven behändileſch zeig Seinige bringen ſoll, ganz veto - um dieſes durch ein gemeines Beyſpiel zu erläutern, ſo iſt bekannt, daß der Aer an vielen Orten tief gepflüget ſeyn will, an andern aber ſolches nicht verträget, ſondern nur ganz ſeichte mit dem Pfluge berühret werden muß. 5: 000)|
Ich will mich gegenwärtig in die Urſachen davon, welche eigentlich anhero nicht gehören, nicht einlaßen, ſondern nur ſoviel dadurch erweiſen, daß ein jeder Wirth, ſo ver- 'nünftig und erfahren er auch ſeyn mag, ſobald er in einer andern Gegend, deren Wirth- ſchaftsart er nicht fennet, zu wirthſchaften anfängt, vielfaltige Fehler, die öfters von Wichtigkeit ſeyn, und in das Ganze gehen können, zu begehen Gefahr läuft:
? Der geſchickteſte Rach.muß, wenn er in ein anderes Collegium geſeßet wird, deſ- "ſen Verfäſſung ihm bisher noch nicht bekannt geweſen, von neuen zu lernen anfangen. Eben ſo gehet es auch einem Landwirth, welcher in eine Gegend, wo er noch niemahl
gewirthſchaftet hat, verſeßet wird, .+49. Daß ein guter Pächter auch den bewährten Ruhm eines ehrlichen V7annes'für ſic haben müſſe.. Die bloße Geſchilic<hkeit in der Landwirchſchaft"iſt zu yinem guten Pächter noch
nicht hinreichend.
Er muß, wenner dieſen Nahmen verdienen will, auch zugleich den Ruhm.eines ehrlichen Männes haben. Hierzu gehöret nicht allein, daß er richtig und ordentlich-be- zahlet, ſondern auch das Gut ſekber, ſoviel möglich in„gutem Stande zu erhalten ſuchet,
und beſonders kein Verdecber der Unterthanen iſt, Ein Mann, der auf ſolche Art verfähret, wird finden, daß dieſes ſein Betragen
ihm ſelber den größeſten Nußen bringe. Niemand wird gerne einen ſolchen redlichen
Pächter fahren laßen, ſondern ihn'ſo“ länge als möglich zu erhalten ſuchen. Und wenn
auch die Verpachtung, worinu er bisher geſtanden, zu Ende'gehen ſollte, ſo kfann'es ihm niemahl an Gelegenheit, wieder'anderwärts unterzukommen,„fehlen: Ein jeder, dem dieſe ſeine Redlichkeit bekannt geworden iſt, wird ihn vor allen andern wählen. Lieber läßet man einem ſolchen Mann das Gut einige hundert Rchlr. wohlfeiler, als einem an- dern,-der zwar.mehr bietet, aber dabey die Abſicht. ſolhes.dur< allerhand Chicanen und ungegründefe Forderungen wieder zu Waſſer zu machen, hedzet.
Wer alſo ſein Landgut zu verpachten genöthiget iſt, muß vor allen Dingen einen Pächter wählen, welcher den gegründeten Ruhm eines ehrlichen Mannes vor, ſich hat.
Beſonders hüte man ſich für diejenigen Rechenmeiſter, welche alle Augenblick mit ziner.Remißions- und Entſchädigungsliſte angeſtochen kommen, und in den Zahlungs- Terminen, an ſtatt baaren Geldes, Papiere vorlegen, Der Eigenthümer kann bey derglei- <en Pächtern nicht allein niemahl auf ſeine Einkünfte. einen ſichern und zuverläßigen Staat-machen, ſondern er. hat auch am Ende, wenn er dergleichen öfters ſehr unbillige Rechnungen nicht ſofort unterſchreiben und annehmen will, nichts gewiſſeres als einen ver-
worrenen und weitläuftigen Proceß zu gewärtigen. Viele
<meummm4


