436 Fünftes Sauptſiü>.|
Ganz ttatürlich folger hieraus, daß hierunter auf einen guten oder ſchlechten Päch- ter ſehr viel anfomme, und es daher, die Eigenſchaften eines guten Zeitpächters kennen zu lernen, wohl der Mühe werth ſey.|
In allen Dingen trift man in der heutigen elt das Güte ſparſamer als das Schlechte an. Um ſd nöthiger iſtes daher auch.in dieſem Fall, einige untrügliche Kenn- zeichen guter Pächter, denen man ſein Eigenthum mit Zuverläßigfeit und: Bertrauen zur eigenen Bewirthſchaftung übergeben kaun, auszumitteln,. und ſolche bey dieſem ſo wichti- gen und in die ganze zeitliche Wohlfarth eines. Eigenthümers einen Einfluß;habenden Un- ternehmen zum Grunde zu legen,]
5% 6..- Daß ein guter Pächter vor allen Dingen N IAIN Renntniß- und Erfahrung: in. der Landwirthſchaft haben, und man aus dieſer Urſache wenn ſie nicht beyde gute Wirthe ſind, den reichern dem ärmern nicht vorziehen muſe. Ec
Zu der erſten und vornehmſten Eigenſchaft eines guten Pächters zähle ich zuför- Derſt mit dem größeſten Recht deſſen gründliche Kenntniß und Erfahrung in dev Land-
" Wirthſchaft..
: Einem Mann eine Sache anzuvertrauen,"die er.nicht verſtehet, iſt ſhon an und für ſich ſelbſt chörigt gehandelt. In dem gegenwärtigen Fall:aber- iſt eine dergleichen Handlung um ſo thörigter, als der daraus erwachſende. Schäden nicht allein von Wichtige-.. feit, ſondern auch unwiederbringlich iſt.;:
Bey einem böſen und übel- geſinneken Pächter kann ein Eigenthümer-niemahl ſs, viel Gefahr laufen, als bey einem unwiſſenden und. unerfahrnen. Denn der Ränke des. Erſtexn iſt durch kluge Vorſichten auszuweichen, auch allenfalls richterliche Hülfe zu er- halten. Allein gegen die Unwiſſenheit und Unerfahrenheit kann'beydes nicht defen« 7
Ueberhaupt iſt es eine unſtreitige Wahrheit, daß in der Landwirthſchaft weit mehr, „Schaden durch Dummheit und Unwiſſenheit, als durch Bogheit angerichtet wird,,:-wel-: hes, wenn es die Zeit erlaubete, durch unzähliche Beyſpiele beſtätiget. werden könnte.
Kein Zeitpächter iſt alſo anzunehmen, von welchem man nicht, daß er ein guter, fleißiger und erfahrner Landwirth ſey, eine zureichende Ueberzeugung hat.
; Man läſſet ſich nur gar zu leicht bey dieſem Unternehmen durch den Wohlſtand ei- zes ſich angebenden Zeitpächters blenden, und ziehet gemeiniglich, wenn mehrere Pacht- kuſtige vorhanden ſind, den reichern dem wenig bemitteltern vor.- Man glaubet, weil“ man bey dem erſten ſicherer als bey dem leßtern wäre, darunter ſchr weißlich zu handeln. So denket und verfähret man nicht allein bey den Privatpächtern, ſondern auch bey den -Sffentlichen Verpachtungen, die von Gerichts wegen geſchehen, Sind ſie beyde gleich gute und erfahrne Wirthe, ſo gebe ich gar gerne zu, daß man alsdenn dem reichern vor- dem ärmern den Vorzyg geben könne und müſſe. Iſt aber der reiche ein ſchlechter, und der ärmer? hingegen ein guter Wirth, ſo iſt die vorhin erwähnte Wahl unrichtig
etroffen.:;.
? In Anſehung der verſprochenen Pacht, iſt der Eigenthümer zwar bey dem reichern
ſicherer, als bey demärmerern, wiewohl der Lekte doh auch die exfoderliche Caution beſtel-
len'muß. Es fann aber der Erſtere mit ſeiner Unwiſſenheit und Unerfahrenheit dem in
Pacht habenden Gut durch eine unrichtige Bewirchſchaftyng mehr Schaden und Nachcheil
zufügen als das ganze Pachtgeld beträgel»; . 47.


