Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
434
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434 Fünftes Hauptſtü>.

heit faſt beſtändig ununterbrochen, und kommt vieleicht eine weite Entfernung noch dazu, ſo würden ſie ebenfalls an der Zeitpacht beſſer chun. Denn die Fähigkeiten, einen Admi- niſtrator in ſeiner geführten Wirthſchaft revidiren zu können, ſind allein nicht zureichend, wenn es:an der Gelegenheit, ſolche wirklich ins Werk zu ſeßen, exmangelt,:

IS 4.2/

Daß fär die durch Alter und AANÜENE ASHER an der eigenen Bewirthſchaftung behinderte, die Zeitpacht zwar auch das beſte Zewirthſchaftungsmittel ſey, dennoch aber dabey auf die Beſchaffenheit. und. Geſinnung. ihrer xönftigen Erben und LTachfommen

- billig Röckſicht genommen werden müſſe.

Von denen, die wegen hohen Alters und Leibesſchwachheit, wie 6. 14. erwähnet worden, von der eigenen Bewirthſchaftung ihrer Landgüter abgehalten werden, würde zwar auch, nach dem von uns angenommenen Grundſaß, die Zeitpacht zu erwählen, und ſolche der Adminiſtration vorzuziehen ſeyn.

Inzwiſchen wäre doch, beſonders bey denen wegen hohen Alters verhinderten, ein Unterſchied zu machen, ob er einen Nachfommen hat, der zur Wirthſchaft nicht allein- higfeiten, ſondern auch Luſt beſißet.'

Hat er einen ſolchen Nachfolger, es ſey Sohn oder anderer Verwandter, ſo iſt nicht abzuſehen, warum ein ſolcher alter Greiß ſein Landgut, welches er doch gar bald verlaſſen muß, noch erſt auf eine ſo kurze Zeit in die Gefahr, durch eine übele Zeitpacht ruiniret zu werden, ſeßen, und'nicht.vielmehr-den Weg der Adminiſtration erwählen wollte. Denn bey dieſem Bewirthſchaftungsmittel können zwar die Einkünfte,-niemahls aber das Gut ſelber, ſo viele Gefahr, als bey einer Zeitpacht, laufen.

Weis aber ein ſolcher auf dem Rande des Grabes ſtehender Landwirth, daß ſein Erbe und Nachfolger weder Luſt noch Fähigkeit zur Wirthſchaft hat, ſo thut er. freylich am beſten, daß er bey niedergelegter Wirthſchaft nur ſofort zu einer Zeitpacht ſchreitet.

Er kaun in ſolchem Fall ſchon voraus ſehen, daß ſein Gut nach ſeinem Tode den- noch kein ander Schickſal haben wird. Und vieleicht iſt er durch ſeine langwierige Erfah- rung.der einzugehenden Pacht, die auch ſeinen. Erben nachher zum Muſter dienen kann, ſolche Schranken zu ſeßen im Stande, daß ſie weniger ſchädlich, und wenigſtens das Landgut ſelber gegen den gänzlichen Verfall gedecfet werde.

'* 7 43 N S. Warum für die gebohrne mrüßiggänger die Zeitpacht ebenfalls das beſte Bewirthſchaf: tungsmittel ſep.

Bey den 6. 15. erwähnten gleichſam zum Müßiggang gebohrnen und von Natur

beſtimmten Eigenthümern der Landgüter wollen wir uns nicht lange aufhalten, iudem

ſolche ohnedem ſchon von dem Schickſal dazu ausgeſchen ſind, daß ſie ſich der-Diſpoſition fremder Leute überlaßen müſſen.

Nach den von uns feſtgeſeßten Grundſäßen kann bey dieſen unnüßen Läſten des Staats die Adminiſtration ſo wenig, als die eigene Bewirthſchaftung, Statt haben, weil fie die Wirthſchaftsgeſchäfte weder anzuordnen, noch gehörig zu revidiren und zu unterſu-

<hen verſtehen. 3; Die Zeitpacht iſt daher für dieſe das rathſamſte. Durch dieſelbe erhalten ſie do< zum wenigſten einen Theil ihrer Gutgeinfünfte, und die Gefahr, die ſie bey dieſer Be-

wirthſchaftuugsart, in Anſehung des Gutes ſelber, auszuſtehen häben, kann ihnen'e EIE WE gleich»