Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
424
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424 Fünftes. Hauptſtirk.

merkt, daß der Eigenthümer.nicht einmahl ewas dawider einzuwenden, oder ſie, wenn nicht deghalb ſchon in dem. Pacht- Contract die gehörige Vorſichten gebrauchet worden, abzuſtellen vermögend iſt. Ja, öfters ſiehet ſich der Gutsherr, welches das übelſte unter allen it, wohl gar, wegen der durch deu Mißbrauch des Zeitpächters ruinirten Untertha- nen und dadi'ch ausfallenden Dienſte, in einen unangenehmen, und verdrießlichen Ge-- währleiſtungsproceß mit denſelben verwickelt. Der Zeitpächter hat durch. ſein unbilliges Verfahren die Unterthauen zu Grunde gerichtet, und auſſer Dienſtſtand gefeßet, und der Eigenthümer ſoll, auſſer dieſen ſchon ſo empfindlichen Schaden, demjelben noch überdem wegen der ausfallenden Dienſte gerecht werden, Kaun dieſes wohl die Zeitpächter annehm- lich und rathſam machen, oder muß ſolches nicht vielmehr bey einem jeden, der eine detglei- <hen Abnußungsgart ſeines Eigenthums aus Nothwendigkeit erwählen muß, einen gehei- men Schauder zuwege bringen? Das übelſte iſt, daß man die Gefahr nicht eher kennen lernet, bis man durch eine traurige Erfahrung davon überzeuget worden iſt. ; Im übrigen iſt gewiß, daß Brand, Waſſer und Kriegesverheerungen einem Landgute nicht ſo ſchädlich ſeyn fönnen, als. der Verluſt von wohlhabenden Bauern und Unterthanen. Die von den vorher benannten Unglücksfällen herrührende Wunden, können weit leichter wieder geheilet werden, als diejenigen, ſo ein in Zeitpacht geſtandenes Landgut durch den Verluſt ſeiner Einwohner und ihres Nahrungsſtandes empfangen hat.;

Man halte nur Landgüter, die unter eigener vernünftiger Bewirtchſchaftung ſtehen, mit denjenigen, die ſchon eine Zeitlang unter dem Druc der Zeitpacht befindlich geweſeit, gegeneinandexy, ſo wird man den großen Unterſcheid der auf beyden befindlichen Unterthanen gar bald gewahr werden, Auf den erſtern wird mau, in ſo weit es die Beſchaffenheit ihrer in Beſiß habenden Nahrungen zulaßen will, lauter wohlhabende Bauern und Ein- wohner, auf den leztern aber nichts als Bettler äntreffen. Und noch ein. Gluck far deu Eigenthümer iſt es, wenn nicht durch das harte und unbillige Betragen der Zeitpächter ein großer Theil der Unterthanen gar verjaget und vertrieben worden iſt.:

Die Folge von dieſem allen beſtehet alſo darinn, daß ein Gutsherr, nach geendig- ten Pachtjahren, entweder-ein von Unterthanen leeres Dorf, oder doch die Cinwohner deſſelben in ſchlechten und zu Grunde gerichteten Umſtänden zurück erhalt,;

Freylich verfahren hierunter nicht alle Zeitpächter gleich unbillig, allein a plurimis fit Denominatio.;

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tT7och fernere Fortſetzung der Geſchichte des Betragens der Zeitpächter, in Abſicht der' von ihnen faſt beſtändig geforderten Remißionen.

Vielleicht würde das viele Ueble und Schädliche, ſo mit den Zeitpächkern gemei- niglich verbunden iſt, weniger merflich ſeyn, wenu nur der Eigenthumer das verſprochene Pachtgeld richtig und ohne alle Abkurzung erhielte."Wohl uur dieſes einzige kann.der"Bee, wegungsgrund ſeyn, warum man einer Zeictpacht vor der Adminiſtration den Vorzug giebet; daß man bey der erſtern eine gewiſſe Rechnung auf das Einfommen ſeines Landgutes ma- chen zu fönnen glaubet, da ſolches hingegen bey der zweyten vorhin benannten Wirth? ſchaftungsart niemahl zuverläßig iſt, ſondern, nach der Verſchiedenheit der Jahre bald ſteiget und bald wiederum fällt,:

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Allein

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