Fünftes Hauptſtü>,
auch bey einer zweyfährigen, höchſtens dreyfährigen"Beſtellung, zwey verſchiedene Getrei: deſorten in Einem Jahre hervorzubringen, ihm zugemuthet wird. Hiedarch geſchiehet zu- gleich,.daß ein ſolcher ErbSacer dergeſtalt mitQuecken angefüllet wird daß“ er:zuleßt mehr Gras und Unfräut, als Getreide bringet,'und es hält ſehr ſchwer, ihn wieder in die gehörige Ordnung zu ſeßen, wozu wenigſtens viele-Jahre erfordert-werden. Da nun die Zeitpächter in dem Erbſen- und Wickenſäen, weil es Früchte ſind', die;»wenn ſie ein- ſchlägen, die an ihnen'gewandte“ Arbeit reichlich belohnen“, gemeiniglich-Fein<Ziel noch Maaß zu halten wiſſen, ſo iſt es ganz natürlich, daß'dadur< der Ackerbau gar ſehr ent- Fräftet, und außer aller Ordnung geſeßet werde, wovon dem Eigenthümer, nach geen- digten Pachtjahren, die Wirkungen hauptſächlich zur Laſt fallen.
Ein jeder Gutsherr, der ſein Gut in Zeitpacht zu geben genöthigetiſt, hut daher ſehr wohl, wenn er, wie bei dem ganzen Ackerbau überhaupt, ſo auch beſonders bey dem Erbſen- und Wickenſäen, dem Zeitpächter gewiße Gränzen und Maaßregeln'beſtimmet.
5. 28%? Fortſezung der Seſchichte von dem gewöhnlichen Betragen der Erbpächter, in Anſehung des Wieſewachſes.
Vor den Wieſewächs tragen die meiſten Zeitpächter ebenfalls nicht die gehörige: Sorgfalt, die zu deſſen Erhaltung erforderlich iſt.
; Das darauf zuwachſende Heu ſuchen ſie zwar ebenfalls nach aller Möglichfeit zu
nußen, und zu ihrem Vortheil anzuwenden, wozu ſie die Nothwendigfkeit, weil ſie ſonſt ihren Viehſtand nicht erhalten, und folglich, da ſolches ein Hauptartikul der meiſten Land- Güter iſt, bey der ganzen Pacht nicht beſtehen könnten, von ſelbſt verbindet.
Die Wieſen dürfen zwar nicht mit ſo vieler Mühe, wie bey dem Acker nöthig iſt, gepfleget und gewartet werden. Inzwiſchen haben ſie doch auch ebenfalls, wenn ſie im beſtändigen tragbaren Stande erhalten werden ſollen, einer gewißen Vorſorge nöthig. Und eben dieſes iſt es, warum ſich die Zeitpächter wenig zu befümmern pflegen. So lange ihre Saumſeligfeit nicht an der gegenwärtigen Abnußüng hinderlich iſt, legen ſie an de- ren Erhaltung und Verbeſſerung ſo leicht keine Hand an.
Wie nachläßig ſie in Aufräumung der bey naſſen Wieſen nöthigen Graben ſich gemeiniglich bezeigen, iſt bereits 9.8. beyläufig angemerket worden, und öfters können die ſchärfſten öffentlichen Policeyverordnungen ſie hierunter nicht zu ihrer Schuldigfeit bringen.
; Wieſen, welche ehedem mit Strauch und Buſchwerk bewachſen geweſen, müſſen, wie allen Wirthſchaftsverſtändigen bekannt iſt, von-Zeit zu Zeit nachgeradet, und das immer wieder aufſchlagende Strauchwerk weggeſchaffet werden. Wird dieſes einige Jahre hinter einander unterlaſſen, ſo ſiehet man öfters die beſten und tragbarſten Wieſen wiederum in Strauch- und Buſchwerk verwandelt. Wo aber denkt ein Zeitpächter wohl an dieſe Vorſicht? Binnen ſeinen wenigen Pachtjahren kann das wiederaufſchlagende Strauch- werk nicht ſo leicht überhand nehmen, daß er ſelber an dem Genuß der Wieſen einen merk- lichen Schaden dadurch leiden ſollte.- Hieran begnüget ſich ein Zeitpächter, und ihm iſt es im übrigen ſehr gleichgültig, ob der Eigenthümer raume oder bewachſene Wieſen wie- der befommt, und ob derſelbe dasjenige, was mit einer Kleinigkeit verhütet werden. kön- ven, nachher mit vielen und ſchweren Koſten wieder in vorigen Stand ſeßen"ME
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